…Bauen bei der Bahn > Aus- und Neubauprojekte > Fehmarnbeltquerung
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Mit einem Staatsvertrag haben das Königreich Dänemark und die Bundesrepublik Deutschland den Bau einer festen Verbindung über den Fehmarnbelt vereinbart.
Im Umfeld einer Eisenbahnstrecke treten zum Teil für den Menschen wahrnehmbare Erschütterungen auf.
Bestandteil der Planungen sind auch Untersuchungen des Streckenausbaus in schalltechnischer Hinsicht. Grundlage sind die gesetzlichen Bestimmungen für wesentliche Änderungen von Bahnanlagen.
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Projekt "Fehmarnbeltquerung" ebenso wie den Newsletter und weiteres Material von den Veranstaltungen des "Forums Schienenhinterlandanbindung" zum Herunterladen.
Hier finden Anwohner aktuelle Informationen zu Informationsveranstaltungen und zum Bauprojekt als PDF zum Herunterladen.
Das Planfeststellungsverfahren ist ein förmliches Verwaltungsverfahren. Im Rahmen der Planfeststellung werden alle für das Projekt relevanten rechtlichen Sachverhalte gewürdigt und Einwendungen von Betroffenen geprüft.
Bis zur Eröffung der festen Verbindung über den Fehmarnbelt soll die Bahnstrecke elektrifiziert sein. Land Schleswig-Holstein führt Raumordnungsverfahren durch.
Im Mai 2010 entschied das Land Schleswig-Holstein, für die Schienenanbindung der Fehmarnbeltquerung ein Raumordnungsverfahren durchzuführen. Mit der so genannten Antragskonferenz wurde das Verfahren im Juni 2010 eingeleitet.
Umfangreiche Untersuchungen zu Schall, Tourismus, Landwirtschaft, Verkehr, Gemeindeentwicklung und zum Naturschutz noch bis zum Frühjahr 2012