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Absicht zur Abgabe von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen

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Die DB Netz AG bietet Eisenbahninfrastruktureinrichtungen zur Übernahme und zum Weiterbetrieb an.

Die Grundlage für die Abgabe von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen ergibt sich aus § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).

Zurzeit liegen zwei Ausschreibungen vor:

Teilstrecke Strecken-km 8,430 - Nittenau (einschl.)

Dateiformat: PDF

Dateigröße: 0,03 MB

Ausschreibung der DB Netz AG vom 21.12.2009 bis 21.03.2010

Strecke Zeitz - Meuselwitz und Bahnhofsgleis Meuselwitz - Anst Kriebitzsch

Dateiformat: PDF

Dateigröße: 0,02 MB

Ausschreibung der DB Netz AG vom 19.01.2010 bis 19.04.2010

Letzte Aktualisierung: 26.01.2010

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