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An alle ZB nach § 14 Abs. 2 und 3 AEG

Anmeldung von Rahmenverträgen mit Wirkung ab dem Netzfahrplan 2011

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Das neue Eisenbahnrecht sieht die Möglichkeit des Abschlusses von Rahmenverträgen vor. Damit können Vereinbarungen über die Nutzung von Schienenwegkapazität für einen längeren Zeitraum als eine Netzfahrplanperiode geschlossen werden.

Die zweite Rahmenfahrplanperiode umfasst die Netzfahrplanperioden 2011 bis 2015. Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie alle anderen Zugangsberechtigten (ZB) können frühestens mit Wirkung für den Netzfahrplan 2011 zur Anmeldung vorgesehene Kapazitäten rahmenvertraglich auf der Grundlage des hier zum Download eingestellten „Rahmenvertragsmusters über die Zuweisung von Schienenwegkapazität“ absichern.

Wir weisen darauf hin, dass in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur die Regelung des § 4 Abs. 1 zum Reduzierungsentgelt mit Wirkung zum 10.12.2009 um einen neuen Satz 3 ergänzt wurde. Danach werden bei der Ermittlung des mit dem Rahmenvertrag gebundenen jährlichen Trassenkilometervolumens die bundeseinheitlichen Wochenfeiertage nicht berücksichtigt. Dies bedeutet, dass in den Fällen, in denen z.B. ein täglicher Verkehr rahmenvertraglich abgesichert wurde, bereits bei der Berechnung des rahmenvertraglich gebundenen Trassenkilometervolumens alle bundeseinheitlichen Wochenfeiertage nicht berücksichtigt werden. Wurde hingegen eine Verkehrsleistung, die nur montags verkehren soll, rahmenvertraglich abgesichert, so werden bei der Ermittlung des mit dem Rahmenvertrag gebundenen Trassenkilometervolumens die Montage nicht berücksichtigt, die auf einen bundeseinheitlichen Feiertag fallen. Da die Feiertage somit bereits bei der Ermittlung des rahmenvertraglich gebundenen Trassenkilometervolumens nicht berücksichtigt wurden, ist eine "Nichtleistung" im Rahmen des Netzfahrplans an Feiertagen folglich reduzierungsentgeltneutral.

Der entsprechend geänderte Muster-Rahmenvertrag findet bereits für die mit Wirkung ab dem Netzfahrplan 2011 abzuschließenden Rahmenverträge Anwendung.

Anmeldungen von Rahmenverträgen mit Wirkung ab dem Netzfahrplan 2011 können innerhalb der Anmeldefrist elektronisch über das Trassenportal der DB Netz AG (TPN) oder schriftlich bzw. als Datenträger unter Verwendung des jeweils gültigen Bestellformulars bei der DB Netz AG abgegeben werden. Der Abschluss dieser Rahmenverträge muss vorbehaltlich etwaiger behördlicher oder gerichtlicher Verfahren spätestens bis zum Ablauf der Trassenanmeldefrist des Netzfahrplanes 2011 erfolgen. Die konkreten Fristen enthält der Download „Fristen Rahmenverträge ab Netzfahrplan 2011“.

Rahmenvertragsmuster über die Zuweisung von Schienenwegkapazität

Dateiformat: PDF

Dateigröße: 0,07 MB

Muster Anlage 1 zum Rahmenvertrag

Dateiformat: PDF

Dateigröße: 0,04 MB

Antrag auf Zustimmung zur Überlassung rahmenvertraglicher Rechte

Dateiformat: DOC

Dateigröße: 0,04 MB

Fristen Rahmenverträge ab Netzfahrplan 2011

Dateiformat: PDF

Dateigröße: 0,05 MB

Formular Anmeldung von Schienenwegkapazitäten zum Rahmenvertrag

Dateiformat: DOC

Dateigröße: 0,15 MB

Leitfaden Anmeldeformular für Rahmenverträge

Dateiformat: PDF

Dateigröße: 0,11 MB

Letzte Aktualisierung: 08.02.2010

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