Zusatzleistungen
Zusatzleistungen der DB Netz AG
Überspringen: Zusatzleistungen der DB Netz AGDie DB Netz AG bietet derzeit folgende Zusatzleistungen an:
a) Nutzung von Trassengleisen außerhalb eines Trassenangebotes
Die Nutzung von Trassengleisen für einen Zeitraum von mehr als einer Stunde nach Beginn oder Ende der der im Trassenangebot ausgewiesenen Zeiten ist möglich, sofern dem kein anderer Nutzungsanspruch entgegensteht.
b) Erstellung von Genehmigungen für außergewöhnliche Transporte
Transporte, die aufgrund ihrer äußeren Abmessungen, ihres Gewichtes oder ihrer Beschaffenheit nur unter besonderen technischen oder betrieblichen Bedingungen befördert werden können, gelten als außergewöhnliche Transporte. Die Erstellung der zum Transport notwendigen Genehmigung gehört zu den Zusatzleistungen der DB Netz AG. Für weitere Regelungen zu außergewöhnlichen Transporten lesen Sie bitte auch Ziffer 2.4 und 4.2.4. der Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB Netz AG (siehe nebenstehender Link).
c) Fahrplananpassungen nach Abgabe der Trassenanmeldung (Änderung)
Die Bearbeitung von Änderungswünschen eines Kunden nach Abgabe der Trassenanmeldung und nach der Trassenanmeldefrist gemäß Ziffer 4.2.1 der Schienenetz-Benutzungsbedingungen der DB Netz AG (SNB) im Netzfahrplan gehören zu den Zusatzleistungen der DB Netz AG.
Unter Änderungen sind vom Kunden veranlasste Anpassungen der Trassengrunddaten nach Abgabe der Anmeldung zu verstehen, die zu einer Abweichung von oder zur Neu-/ Umkonstruktion der zuletzt angemeldeten Trasse führen. Dazu gehören folgende Sachverhalte:
- Änderung der angemeldeten Last
- Größere Länge
- Schwächeres Triebfahrzeug
- Geringere Höchstgeschwindigkeit
- Geringere Bremshundertstel
- Änderung der Zugnummer oder Zuggattung
- Laufwegänderungen und bestellte Umleitungen
- Änderung einer aktivierten Bedarfstrasse
- Außerplanmäßige Halte (außer Notfälle)
- Änderung des Trassennutzers
d) Fahrten außerhalb der Streckenöffnungszeiten
Grundlage der Streckenöffnungszeiten für den Gelegenheitsverkehr ist der bei der Erstellung der Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB Netz AG (SNB) jeweils gültige Netzfahrplan.
Auf besonderen Kundenwunsch können nach Absprache mit der DB Netz AG Trassen über eine bestehende Streckenöffnungszeit hinaus belegt werden, wenn dies der DB Netz AG für den Gelegenheitsverkehr rechtzeitig bekannt gegeben wird und die erforderliche Besetzung der örtlichen Betriebsstellen sichergestellt werden kann. Für Trassen, die über eine bestehende Streckenöffnungszeit hinaus belegt werden, wird ein besonderes Entgelt gemäß der Liste der Entgelte für Zusatzleistungen erhoben, da die Besetzung über eine bestehende Streckenöffnungszeit hinaus eine Zusatzleistung der DB Netz AG darstellt.
Strecken der DB Netz AG mit eingeschränkten Streckenöffnungszeiten sind in der Karte „Streckenöffnungszeiten" in den Anlagen 5 und 6 der Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB Netz AG (SNB) dargestellt (siehe Link oben rechts).
Entgelte für Zusatzleistungen
Die Liste der Entgelte für Zusatzleistungen ist Bestandteil der Liste der Entgelte des Trassenpreissystems (siehe unter Rubrik "Trassen").
Für Fragen zu den Zusatzleistungen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner im Kundenmanagement (siehe Link oben rechts).
Weitere, aber nicht durch die DB Netz AG angebotene Zusatzleistungen:
- Bereitstellung von Fahrstrom
- Bereitstellung von Energie zum Vorheizen von Personenzügen
- Bereitstellen von Brennstoffen.
Für nähere Informationen zu diesen nicht durch die DB Netz AG angebotenen Zusatzleistungen wenden Sie sich bitte an die DB Energie GmbH (siehe Link oben rechts).
Letzte Aktualisierung: 23.07.2008
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