Fahrgastrechte
Neue Fahrgastrechte
Überspringen: Neue FahrgastrechteMit dem neuen Fahrgastrechtegesetz gelten ab dem 29.07.2009 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen Ihnen als Kunden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und das für alle Züge: von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, mit welchem Eisenbahnunternehmen Sie unterwegs gewesen sind.
Kern der neuen Fahrgastrechte sind zwei Entschädigungsstufen, nach denen Zugverspätungen ausgeglichen werden: Ab 60 Minuten Verspätung haben Sie demnach Anspruch auf 25 Prozent des Fahrpreises, bei einer Verspätung ab 120 Minuten verdoppelt sich die Entschädigungssumme auf 50 Prozent des Fahrpreises.
Über diese zwei Entschädigungsstufen hinaus gibt es zusätzliche Detailregelungen, die festlegen, in welchen Fällen Sie Anspruch beispielsweise auf die Nutzung alternativer Verkehrsmittel wie Taxi oder eine Hotelübernachtung haben. Die entsprechenden Entschädigungen können Sie sich wahlweise als Gutschein oder in bar auszahlen lassen.
Wege zur Entschädigung
Gemeinsam mit dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) hat die Deutsche Bahn ein einheitliches Entschädigungsverfahren entwickelt. Mit dem neuen Fahrgastrechte-Formular können Sie Ihre Verspätungen entlang der gesamten Reisekette – im Nah- und im Fernverkehr – geltend machen. Das Fahrgastrechte-Formular erhalten Sie in Verspätungsfällen in den Vertriebsstellen der teilnehmenden Bahnen, im Internet und bei den DB Service Points.
Um Ihnen im Falle einer Verspätung die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner zu ersparen, haben die teilnehmenden Bahnen das Servicecenter Fahrgastrechte mit der Bearbeitung der Verspätungsfälle beauftragt und damit einen gemeinsamen Ansprechpartner geschaffen.
Alle Informationen zum Thema „Fahrfastrechte“ finden Sie unter www.bahn.de/fahrgastrechte oder unter www.fahrgastrechte.info.
Letzte Aktualisierung: 28.07.2009
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