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Zertifizierung nach EG-Verordnung 303 und 305
Überspringen: Zertifizierung nach EG-Verordnung 303 und 305Alle Mitarbeiter, die operativ an ortsfesten Kälteanlagen, Klima anlagen und Wärmepumpen arbeiten, müssen nach der EG Verordnung 303/2008 ab dem 4. Juli 2009 zertifiziert sein.
Zugangsvoraussetzungen sind ab diesem Stichtag Erfahrung mit Kälte- und Klimaanlagen sowie Kenntnisse der Chemikalien-Klimaschutzverordnung und der Verordnungen (EG) 303/2008, 1516/2007 und 842/2006. Die Zertifizierung dient der Sicherung des Umweltschutzes durch Kontrolle der Dichtheit von Kälteanlagen. In Härtefällen besteht noch eine befristete Übergangsregelung – nach deren Ablauf ist eine Sachkundebescheinigung zwingend vorgeschrieben.
Die Prüfung gemäß EG-Verordnung 303/2008 können Sie unter der Seminanrnummer Pz2140 direkt buchen.
Alle Mitarbeiter, die operativ mit fluorierten Treibhausgasen aus Hochspannungsschaltanlagen arbeiten, müssen nach der neuen EG-Verordnung ab dem 4. Juli 2009 zertifiziert sein. In Härtefällen besteht noch eine befristete Übergangsregelung – nach deren Ablauf ist eine Sachkundebescheinigung zwingend vorgeschrieben.
Geprüft wird der sachgerechte Umgang mit Schwefelhexafluorid in Theorie und Praxis. Die Zertifizierung dient der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Instandhaltungstätigkeit. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung des laufenden Betriebs. Die Sachkundebescheinigung wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung erworben, die innerhalb der EU anerkannt wird.
Die Prüfung gemäß EG-Verordnung 305 können Sie unter der Seminarnummer: Pz2144 buchen.
Letzte Aktualisierung: 29.04.2010
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