Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen (FABB)

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Artikel: Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen (FABB)

Zur Förderung des barrierefreien Ausbaus kleiner und mittlerer Bahnhöfe hat der Bund ein weiteres Sonderprogramm für den Zeitraum 2019-2026 aufgelegt, das sich in drei Säulen aufteilt:

FABB - Säule 1:

Im Dezember 2019 zeichnete der Bund die erste Vereinbarung im Rahmen eines neuen Sonderprogramms mit dem Titel "Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen“

Mit dieser Vereinbarung, der sogenannten Säule 1 im Rahmen der Förderinitiative, wird der barrierefreie Ausbau von aktuell rd. 100 kleineren und mittleren Verkehrsstationen auf den Weg gebracht. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit zum Bahnsteig und zum Zug werden vor Ort u. a. Bahnsteige erneuert und erhöht, Aufzüge/ Rampen erstellt oder die Wegeleitung und Fahrgastinformationen angepasst.

Die Finanzierung der Vorhaben – mit einer Laufzeit von 2019 bis 2026 – erfolgt durch eine Initiative des Bundes. Die beteiligten Eisenbahninfrastrukturunternehmen können sich somit voll auf die Planung und Durchführung konzentrieren.

Liste aktuell geplanter Bahnhöfe:

Baden-Württemberg 

Brucken, Dettingen (Teck), Kirchheim (Teck) Süd, Oberlenningen, Owen (Teck), Reutlingen-Betzingen, Unterlenningen, Heidelberg HBF

Bayern 

Bad Grönenbach, Bad Staffelstein, Bad Windsheim, Bayerisch Gmain, Dillingen (Donau), Ebenhausen-Schäftlarn, Emskirchen, Gemünden (Main), Höchstädt (Donau), Hösbach, Iphofen, Kirchenlaibach, Laufach, Miltenberg, Neustadt (Aisch), Nördlingen, Obernburg-Elsenfeld, Partenstein, Rückersdorf, Schwarzenfeld (Oberpf), Sünching, Waldkraiburg-Kraiburg, Zirndorf

Berlin 

Storkower Straße (S-Bahn)

Brandenburg 

Baitz, Drebkau, Frankfurt (Oder)-Rosengarten, Hegermühle, Jänschwalde, Jänschwalde Ost, Potsdam Medienstadt Babelsberg, Seddin, Wiesenau

Hamburg 

Rissen (S-Bahn) 

Hessen 

Alsfeld (Oberhess), Fulda

Niedersachsen 

Brockhöfe, Ebstorf (Kr Uelzen), Geeste, Gertenbach, Großdüngen, Heidkrug, Hittfeld, Hoheneggelsen, Langelsheim, Lengede-Broistedt, Lenglern, Meinersen, Nörten-Hardenberg, Salzgitter-Immendorf, Salzgitter-Watenstedt, Suderburg, Unterlüß, Weddel (Braunschw), Woltwiesche

Nordrhein-Westfalen 

Arsbeck, Bad Münstereifel-Arloff, Dalheim, Dedinghausen, Dortmund-Aplerbeck Süd, Dortmund-Sölde, Ergste, Essen-Zollverein Nord, Frömern, Gevelsberg, Hoffnungsthal, Leimstruth, Ostbevern, Rheinberg (Rheinl), Rhöndorf, Rumeln, Ründeroth, Vlotho, Wegberg, Wehrden, Westbevern

Rheinland-Pfalz 

Bingen (Stadt), Pfalzel

Schleswig-Holstein 

Jübek, Müssen, Neustadt (Holst), Owschlag

Thüringen 

Nordhausen


FABB - Säule 2:

Im März 2021 zeichnete der Bund den zweiten Teil des Förderprogramms zur Finanzierung der beschleunigten Herstellung der Barrierefreiheit an kleinen und mittleren Verkehrsstationen im Rahmen der „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen“. 

Mit dieser Vereinbarung, der sogenannten Säule 2 im Rahmen der Förderinitiative, wird der barrierefreie Ausbau bzw. die Verbesserung von aktuell 45 kleineren und mittleren Verkehrsstationen auf den Weg gebracht.

Die vorgesehenen Maßnahmen umfassen unter anderem die Herstellung barrierefreier Zugänge mittels Aufzügen oder Rampen, die Herstellung des barrierefreien Einstiegs mittels Anpassung der Bahnsteighöhe sowie weiterer Maßnahmen zur Herstellung der weitreichenden Barrierefreiheit wie zum Beispiel die Anpassung der Wegeleitung.

Eine Besonderheit der Säule 2 ist die Co-Förderung aus Bund und Ländern. Der Bund stellt 140 Millionen Euro zur Verfügung, die Bundesländer kofinanzieren in Summe mindestens in derselben Höhe. Die Förderung des Bundes erstreckt sich bis 2026; die Länder finanzieren bis zum Jahr 2027. Zudem werden rund 7 Millionen Euro von der Deutschen Bahn in die Verbesserung der Barrierefreiheit investiert.

Folgende Stationen profitieren von dem Sonderprogramm FABB – Säule 2:

Bayern

Gunzenhausen, Kaufbeuren, Parsberg

Berlin

Hirschgarten, Gehrenseestraße

Bremen

Bremerhaven-Lehe

Hamburg

Billwerder-Moorfleet

Hessen

Butzbach, Grebenstein, Hochheim (Main), Oberursel-Weißkirchen/Steinbach, Frankfurt Main Ost, Darmstadt Nord, Sulzbach (Taunus) Nord, Niederbrechen, Flörsheim (Main), Kronberg (Taunus), Kriftel, Frankfurt-Sindlingen

Mecklenburg-Vorpommern

Rostock-Bramow

Niedersachsen

Großburgwedel, Hildesheim Ost, Isernhagen, Klecken, Sprötze, Peine, Vöhrum

Nordrhein-Westfalen

Brake (b Bielefeld), Buldern, Dormagen Chempark, Drensteinfurt, Dülmen, Düsseldorf-Eller Mitte, Essen-Borbeck, Essen-Borbeck Süd, Lennestadt-Grevenbrück, Reckenfeld, Rheine-Mesum, Rheinhausen Ost, Salzkotten, Wuppertal-Steinbeck, Xanten

Rheinland-Pfalz

Bad Münster am Stein, Monsheim, Saarburg (Bz Trier), Pirmasens Nord, Bad Dürkheim, Trier Süd, Bad Ems West, Deidesheim

Saarland

Bous, Ottweiler (Saar), St. Ingbert

Sachsen-Anhalt

Güsten, Landsberg (b Halle/Saale), Oebisfelde, Staßfurt, Zerbst/Anhalt

Thüringen

Greiz, Rudolstadt


FABB - Säule 3:

Mit dem dritten Teil des Förderprogramms der „Förderinitiative zur Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen“ stellte der Bund im Dezember 2020 Finanzmittel für die 3. Säule zur Verfügung. Diese dienen der Finanzierung von Empfangsgebäuden zur gesamthaften und nachhaltigen Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Attraktivitätssteigerung für die Reisenden.  

Bei den zur Finanzierung bestimmten 40 Empfangsgebäuden handelt es sich um kleine und mittlere Standorte mit zum Zeitpunkt der Zeichnung dieser Vereinbarung bis zu 50.000 Ein-, Aus- und Umsteigern pro Werktag.

In Abhängigkeit der Bedarfe der einzelnen Standorte sollen innerhalb der 3. Säule der Förderinitiative vor allem Maßnahmen der baulichen Modernisierung sowie zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Funktionalität umgesetzt werden.

Unter Berücksichtigung der energetischen Modernisierung soll dies insbesondere Maßnahmen in den Gewerken Bauwerk (Böden, Decken, Wände), Dach, Fassade, Fenster und Türen und technische Gebäudeausrüstung betreffen. Weiterhin sollen Maßnahmen z.B. zur Herstellung bzw. Installation von Warteräumen und Sitzgelegenheiten, der Barrierefreiheit sowie Fahrgastinformationsanlagen umgesetzt werden.

Folgende Stationen profitieren von dem Sonderprogramm FABB – Säule 3:

Baden-Württemberg

Aulendorf, Heilbronn Hbf, Reutlingen Hbf, Stuttgart-Feuerbach, Tübingen Hbf, Ulm Hbf

Bayern

Augsburg Hbf, Bamberg, Donauwörth, Erlangen, Freilassing, Fürstenfeldbruck, Kempten (Allgäu) Hbf, Landshut (Bay) Hbf, Mühldorf (Oberbay), Plattling, Prien am Chiemsee, Schweinfurt Hbf, Straubing

Berlin

Berlin-Wannsee

Brandenburg

Bernau (b Berlin)

Hessen

Gießen, Kassel Hbf

Mecklenburg-Vorpommern

Warnemünde

Niedersachsen

Buxtehude, Wunstorf

Nordrhein-Westfalen

Herford, Krefeld Hbf, Neuss Hbf, Oberhausen Hbf, Schwerte (Ruhr), Wanne-Eickel Hbf

Rheinland-Pfalz

Grünstadt, Neustadt (Weinstr) Hbf

Sachsen

Dresden Mitte, Zwickau (Sachs) Hbf

Sachsen-Anhalt

Stendal

Schleswig-Holstein 

Kiel Hbf, Westerland (Sylt)

Thüringen

Weimar

(Stand: 19.06.2023)