Artikel: Barrierefreie Bahnhöfe
Barrierefreie Bahnhöfe werden so gebaut und ausgestattet, dass alle Reisenden den Zugang zum System Bahn nutzen können. Pro Jahr baut die Deutsche Bahn (DB) rund 100 Bahnhöfe barrierefrei um, dabei rund 150 Bahnsteige pro Jahr. 2022 investiert die DB deutschlandweit insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro, um Bahnhöfe neu zu bauen oder - immer auch mit Blick auf die Verbesserung der Barrierefreiheit - zu modernisieren. Fördermittel von Bund und Ländern unterstützen den barrierefreien Ausbau. Maßgebend unter den aktuellen Vorschriften des barrierefreien Bauens ist die EU-Verordnung „TSI PRM“ (1), auf deren Grundlage ein nationaler Umsetzungsplan für Deutschland entwickelt wurde. (2)
Weitreichende Barrierefreiheit
In einem selbstverpflichtenden Programm zur Barrierefreiheit schreibt die DB solche Maßnahmen für alle Unternehmensbereiche fest, die das barrierefreie Reisen fördern. Aktuell setzt die DB ihre Vorhaben aus dem vierten Programm mit dem Zeithorizont 2020 bis 2025 um. Die DB Station&Service AG hat das Bewertungssystem „weitreichende Barrierefreiheit“ für bestehende Personenbahnhöfe entwickelt, um den Fortschritt messen und transparent darstellen zu können. (3)
Aus der EU-Verordnung „TSI PRM“ wurden sieben mobilitätseingeschränkte Kund:innengruppen abgleitet:
- Für die Kund:innengruppe Rollstuhlfahrer:innen und Menschen mit Gehbehinderungen sowie für die Kund:innengruppe Familien mit Kleinkindern, Kinderwagen und/oder Gepäck sowie kleinwüchsige Menschen sind 61 Prozent der Bahnsteige weitreichend barrierefrei.
- Für Menschen mit Sehbehinderungen sind 38 Prozent der Bahnsteige und für blinde Menschen 40 Prozent der Bahnsteige weitreichend barrierefrei.
- Für gehörlose Menschen und Menschen mit Hörbehinderung liegt die Zahl der weitreichend barrierefreien Bahnsteige bei 93 Prozent.
- 92 Prozent der Bahnsteige sind für Reisende mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit weitreichend barrierefrei.
Zudem wurden elf Ausstattungsmerkmale abgeleitet, die für die barrierefreie Zugänglichkeit zu den Personenbahnhöfen elementar notwendig sind. Dies beides erfolgte in Abstimmung mit Vertreter:innen, die vom Deutschen Behindertenrat benannt wurden und für die programmbegleitende Arbeitsgruppe tätig sind.
Welche elf Ausstattungsmerkmale zu dem oben unter „Weitreichende Barrierefreiheit" genannten Bewertungssystem genau gehören, welche der genannten Kund:innengruppen diese als elementar notwendige Zugangsvoraussetzung benötigen und welcher Ausstattungsgrad (Stand 30.11.2021) an den Bahnhöfen der DB Station&Service AG erreicht ist, lesen Sie unten in unserer Foto-Galerie.
Was gehört alles zur Barrierefreiheit am Bahnhof?
Entwicklung der Barrierefreiheit
Zahlreiche Baumaßnahmen pro Jahr verbessern stetig die Barrierefreiheit an Bahnhöfen. Seit 2010 ist zum Beispiel die Zahl der stufenfreien Bahnsteige von 78 Prozent auf 86 Prozent gestiegen, das entspricht heute 81 Prozent der Bahnhöfe. Im selben Zeitraum hat die DB über 1.400 Bahnsteige auf eine Höhe von mindestens 55 cm erhöht, das ist eine Steigerung von 16 Prozent. Die Zahl der Bahnsteige mit taktilem Blindenleitstreifen hat sich seit 2010 sogar um 25 Prozent erhöht:
Heute können sich blinde und sehbehinderte Reisende an rund 60 Prozent der Bahnsteige mit Hilfe eines taktilen Blindenleitstreifens orientieren. Die Ausstattung mit taktilen Handlaufschildern hat die DB allein innerhalb der letzten zwei Jahre um rund 40 Prozent gesteigert. Der Ausbau geht kontinuierlich weiter.
Mehr Informationen und Unterstützung für Reisende
Mobilitätseingeschränkte Reisende können nach Voranmeldung kostenlos Hilfeleistungen des Mobilitätsservices beim Ein- und Ausstieg in Anspruch nehmen.
Mitarbeitende der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) helfen auch bei der Planung und Durchführung einer Reise. Die DB Mobilitätsservice-Zentrale kann telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per Anmeldeformular kontaktiert werden. Alle Infos und Kontaktdaten finden Sie auf www.bahn.de unter dem Menüpunkt „Barrierefreies Reisen“.
Die App DB Bahnhof live bietet viele Reiseinformationen über alle Bahnhöfe, wie die Bahnhofstafel mit einer Übersicht aller an- und abfahrenden Züge. Besonders hilfreich für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen sind ausführliche Informationen zur Bahnhofsausstattung. Hier erfahren Interessierte zum Beispiel, ob ein Aufzug funktioniert oder ob der Bahnhof einen stufenlosen Zugang besitzt. Darüber hinaus gibt es Kontaktinformationen und Servicezeiten von zentralen Anlaufstellen am Bahnhof, Informationen zur Wagenreihung und die grafische Darstellung des aktuellen Besucheraufkommens für rund 100 Bahnhöfe.
Mit der App können Reisende auch Kontakt zur Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) aufnehmen, um beispielsweise eine Hilfeleistung für ihre Reise anzumelden.
Beispiele für aktuelle Bauprojekte:
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(1) Technische Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) des Eisenbahnsystems der Union für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität (engl. persons with disabilities and persons with reduced mobility (PRM)); und nachgeordnete nationale Regelwerke (z.B. DB Ril 813, DIN 18040): https://www.eisenbahn-cert.de/DE/Informationen/TSI/TSI_PRM/tsi_prm_node.html
(2) https://transport.ec.europa.eu/system/files/2018-03/nip-prm-tsi-germany.pdf
(3) Das Bewertungssystem zur weitreichenden Barrierefreiheit wurde in das Qualitätskennzahlensystem der aktuellen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LUFV III) zwischen Bund und Bahn aufgenommen. Der Fortschritt wird ab 2020 in den Infrastrukturzustands- und -entwicklungsberichten nachgehalten: https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/LuFV/lufv_node.html