Statistiken Barrierefreiheit
Von rund 5.400 Bahnhöfen sind aktuell 77% stufenfrei. Stufenfreiheit ist gemäß der EU-Richtline TSI PRM eines von mehreren Kriterien, die Barrierefreiheit kennzeichnen.
Der Begriff Barrierefreiheit von Personenbahnhöfen umfasst eine Vielzahl von Aspekten, u. a. die Informations- und Serviceleistungen oder auch die bauliche Gestaltung.
Drei wesentliche Teilkriterien der Barrierefreiheit sind:
- die Herstellung des stufenfreien Zugangs zum Bahnsteig über Gehwege, höhengleiche Reisendenübergänge, ggf auch über Aufzüge oder lange Rampen
- die Herstellung der Regelbahnsteighöhe auf 76cm oder bei S-Bahnen 96cm nach EBO (ggf als begründete Ausnahme von der EBO 55cm) für den optimierten Einstieg in den Zug
- die Ausstattung der Bahnsteige mit taktilen Leitsystemen und akustischer Informationssysteme für Sehbehinderte
Heute sind rund 77% der Stationen stufenfrei, dabei rd. 2.100 Aufzüge im Bestand.
Rund 59% der Stationen haben eine optimierte Bahnsteighöhe.
Rund 51% der Bahnsteige verfügen über ein taktiles Leitsystem.
Stand: 31.11.2016
Die aktuelle Statistik ist auch abrufbar im Eisenbahn-Bundesamt-Infrastrukturzustandsbericht.