Der Stationsbeirat bei der DB Station&Service AG ist ein beratendes Gremium, welches das Ziel verfolgt, den Schienenpersonenverkehr attraktiver zu gestalten.
Sie haben Fragen und Wünsche? Wir sind für Sie da!
Online-Anmeldung von Stationshalten und Abschluss von Stationsnutzungsverträgen im Regel- und Gelegenheitsverkehr mittels Stationsportal
Gemäß der Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe sind alle Halte im Gelegenheitsverkehr über die Internetanwendung „Stationsportal“ anzumelden.
Nach Abschluss des gesetzlich vorgegebenen Verfahrens zu Änderungen in den INBP traten diese mit Wirkung ab dem 01.09.2022 in Kraft.
Mit dem Stationsentgelt, das für den Halt an einem Bahnhof zu entrichten ist, erhalten unsere Kund:innen automatisch ein klar definiertes Leistungspaket.
Ergänzend zu den Basisleistungen bieten wir weitere attraktive Lösungen an unseren Verkehrsstationen an.
Mit einer systemischen VDV-Schnittstelle oder dem RIS-Eingabetool können EVU Abweichungsinformationen vom Fahrplan übermitteln. Sollfahrplandaten hingegen werden an das EFZ geliefert.
Als Betreiber und Entwickler von rund 5.400 Personenbahnhöfen in Deutschland gibt die DB Station&Service AG dem Service Priorität.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Entgeltbildung sind im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) festgelegt.
Die DB Station&Service AG bietet den EVU/ZB an ausgewählten Standorten die Nutzung von Terminals zur Verladung von Fahrzeugen (PKW/Motorräder) auf Autoreisezüge an.
Jährlich im Juni ist die Meldung der Reisendenzahlen fällig.
Die DB Station&Service AG bietet Eisenbahninfrastruktureinrichtungen zur Übernahme und zum Weiterbetrieb an.
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