Abgabe von Eisenbahninfrastruktur

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Artikel: Abgabe von Eisenbahninfrastruktur

Die DB Station&Service AG bietet Eisenbahninfrastruktureinrichtungen zur Übernahme und zum Weiterbetrieb an.

Die Grundlage für die Abgabe von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen ergibt sich aus § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).


Zurzeit liegen keine Ausschreibungen vor.