Artikel: Abgabe von Eisenbahninfrastruktur
Die DB Station&Service AG bietet Eisenbahninfrastruktureinrichtungen zur Übernahme und zum Weiterbetrieb an.
Die Grundlage für die Abgabe von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen ergibt sich aus § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).
Zurzeit liegen keine Ausschreibungen vor.