Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Autoreisezug-Terminals

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Artikel: Allgemeine Bedingungen für die Nutzung von Autoreisezug-Terminals

Wir bieten den EVU/ZB an ausgewählten Standorten die Nutzung von Terminals zur Verladung von Fahrzeugen (PKW/Motorräder) auf Autoreisezüge gemäß Anlage 2 INBP-BT an. Für die Nutzung wird ein einheitliches Entgelt erhoben.

Das einheitliche Entgelt je Standort mit Autoreisezug-Terminal beträgt 347,87 Euro je Nutzungsvorgang (zzgl. gesetzlicher USt.). Die Nutzung von Autoreisezug-Terminals ist an folgenden Standorten möglich:

  • Düsseldorf Hbf
  • Hamburg-Altona
  • Lörrach Hbf
  • München Ost

Das Entgelt fällt je Nutzungsvorgang an. Ein Nutzungsvorgang ist eine Beladung oder Entladung. Das Entgelt ist kostenorientiert gebildet und von der Bundesnetzagentur genehmigt. Die Entgeltgrundsätze sind Bestandteil der Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe Besonderer Teil (INBP-BT) und können unter Ziffer 4. der Anlage 2 INBP-BT eingesehen werden.  

Die Ausstattungsmerkmale der einzelnen Autoreisezug-Terminals sowie ein Anmeldeformular für Nutzungen von Autoreisezug-Terminals gemäß Ziffer 3. der Anlage 2 INBP-BT sind im Downloadbereich abrufbar.