Die Stationsentgelte für Verkehrsleistungen des SPNV richten sich nach festgelegten Preisklassen. Die Preisklasse wird bestimmt durch die Zuordnung der Station zu einer Kategorie, in der sie im Jahr 2017 zugehörig war.
Beispiel: Berlin Hbf war Kategorie 1 im Jahr 2017 = Preisklasse 1 im Jahr 2018 sowie in den folgenden Jahren bis heute
Hintergrund der Einordnung in die Preisklassen ist die gesetzlich vorgegebene jährliche Anpassung der Stationsentgelte im SPNV um die Anpassungsrate der Regionalisierungsmittel. Der am 01.01.2021 geltende Stationspreis ist die „Absprungbasis“ für die Anpassung der Stationspreise nach dem ERegG.
Der Preis aus 2021 wird nach den Vorgaben des ERegG einheitlich in Höhe der Änderungsrate des Gesamtbetrages der den Ländern zustehenden Regionalisierungsmittel gemäß § 5 Abs. 6 Regionalisierungsgesetz fortgeschrieben. Dieser entspricht nach aktueller Gesetzeslage einem Wert von 1,8 % p.a..
Beispiel: Entgelt 2021 + 1,8 % = Entgelt 2022
Entgelt 2022 + 1,8 % = Entgelt 2023
Die Anpassung der Entgelte im SPNV erfolgt weiterhin jährlich im Wege einer Dynamisierung. Bis einschließlich 2022 betrug die Dynamisierungsrate 1,8 % aus den Regionalisierungsmitteln. Auch in 2023 werden die Stationsentgelte einmalig mit 1,8 % fortgeschrieben, obwohl die Regionalisierungsmittel nun jährlich um 3,0 % steigen.
Die Zuordnung der jeweiligen Station zu einer Preisklasse ist ersichtlich aus der veröffentlichten Stationspreisliste. Die Stationsentgelte gelten jeweils für ein Kalenderjahr und werden von der Bundesnetzagentur genehmigt.
Besonderheit: Vereinbarungen zwischen DB Station&Service AG und Gebietskörperschaft/Aufgabenträger
Das vorhergehend beschriebene im SPNV gebildete Entgelt kann aufgrund einer Vereinbarung nach § 37 Abs. 3 ERegG zwischen DB Station&Service AG und einer Gebietskörperschaft oder Aufgabenträger des SPNV abweichen.
Beispiel: Entgelt 2022 + 1,8 % (aktuell umgesetzte Rate aus Regionalisierungsmittel) + x % aus Vereinbarungen nach § 37 Abs. 3 ERegG (im jeweiligen AT-Gebiet) = SPNV-Entgelt 2023
Ende des Expander-Inhaltes