Die Stationsentgelte für Verkehrsleistungen des SPNV richten sich nach festgelegten Preisklassen, die die bisherigen Stationskategorien ersetzen. Die Preisklasse wird bestimmt durch die Zuordnung der Station zu einer Kategorie, in der sie im Jahr 2017 nach der bisherigen Kategoriezuordnungssystematik zugehörig war.
Beispiel: Berlin Hbf war Kategorie 1 im Jahr 2017 = Preisklasse 1 im Jahr 2018 sowie in den folgenden Jahren bis heute
Hintergrund der Einordnung in die Preisklassen ist die gesetzlich vorgegebene jährliche Anpassung der Stationsentgelte im SPNV um die Anpassungsrate der Regionalisierungsmittel. Der nach dem bisherigen Kategoriepreissystem (SPS 11) in Kraft befindliche Stationspreis wird als „Absprungbasis“ für die Anpassung der Stationspreise nach dem ERegG zu Grunde gelegt.
Der Preis, der ab dem 01.01.2017 für das Kalenderjahr 2017 in der jeweiligen Kategorie im Jahr 2017 galt, bildet damit die Grundlage für das Stationsentgelt im Jahr 2018 in der jeweiligen Preisklasse.
Der Preis aus 2017 wird nach den Vorgaben des ERegG einheitlich in Höhe der Änderungsrate des Gesamtbetrages der den Ländern zustehenden Regionalisierungsmittel gemäß § 5 Abs. 6 Regionalisierungsgesetz angepasst. Dieser entspricht einem Wert von 1,8 %.
Beispiel: Preis 2017 + 1,8 % = Entgelt 2018
Die Anpassung der Entgelte im SPNV für die kommenden Jahre erfolgt mit derselben Dynamisierungsrate.
Beispiel:
Entgelt 2018 (Preis 2017 + 1,8 %) + 1,8 % = Entgelt 2019
Entgelt 2019 (Entgelt 2019 + 1,8 %) = Entgelt 2020 usw.
Die Zuordnung der jeweiligen Verkehrsstation zu einer Preisklasse ist ersichtlich aus der veröffentlichten Stationspreisliste. Die Stationsentgelte gelten jeweils für ein Kalenderjahr und werden von der Bundesnetzagentur genehmigt.
Besonderheit: Vereinbarungen zwischen DB Station&Service AG und Gebietskörperschaft
Das vorhergehend beschriebene im SPNV gebildete Entgelt kann aufgrund einer Vereinbarung nach § 37 Abs. 3 ERegG zwischen DB Station&Service AG und einer Gebietskörperschaft abweichen.
Ende des Expander-Inhaltes