Artikel: Anmeldung von Stationshalten im Gelegenheitsverkehr
Gemäß der Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe sind alle Halte im Gelegenheitsverkehr über die Internetanwendung „Stationsportal“ anzumelden.
Hierzu können Sie sich ausführlich auf der Seite www.deutschebahn.com/stationsportal informieren.
Anmeldungen im Gelegenheitsverkehr sollen regelmäßig 18 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Verkehrstag bei der DB Station&Service AG über das Stationsportal vorgenommen werden.
In Ausnahmefällen, wie technischer Ausfall im Zusammenhang mit der Anmeldung über das Stationsportal, kann unter Verwendung des Formblatts (erstes Dokument im Downloadbereich) eine Anmeldung von Halten im Gelegenheitsverkehr vorgenommen werden.
Ein Verzeichnis der 3-S-Zentralen der DB Station&Service AG mit den dazugehörigen Kontaktdaten steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung.