Artikel: Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe (INBP)
Nach Abschluss des gesetzlich vorgegebenen Verfahrens zu Änderungen in den INBP traten diese mit Wirkung ab dem 01.09.2022 in Kraft.
Die aktuell gültigen INBP sind im Downloadbereich dieser Seite abrufbar.
Hinweis: Die Ziffer 5 Abs. 1 Satz 5 INBP-BT ist aufgrund eines sofort vollziehbaren Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 17.12.2021 eingefügt worden (Az. BK10-21-0355_Z). Dieser Beschluss ist nicht bestandskräftig. Gleichfalls sind mehrere Klagen gegen die Herabsetzung des Entgelts auf 95 % des regulären Stationsentgelts im Rahmen der Entgeltgenehmigungen 2021 und 2022 anhängig. Im Falle rechtskräftiger Entscheidungen der Gerichte kann die Regelung in Ziffer 5 Abs. 1 Satz 5 INBP-BT unwirksam werden.