Stationshalte online anmelden

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Artikel: Stationshalte online anmelden

Online-Anmeldung von Stationshalten und Abschluss von Stationsnutzungsverträgen im Regel- und Gelegenheitsverkehr mittels Stationsportal

Die Anmeldung der Verkehrshalte in den Bahnhöfen der DB InfraGO AG erfolgt elektronisch über das Stationsportal (https://stationsportal.noncd.db.de). Die zugehörigen Stationsnutzungsverträge werden auf elektronischem Weg ausschließlich über das Stationsportal abgeschlossen.

In den Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe (INBP) im Besonderen Teil finden Sie weitere Ausführungen unter der Ziffer 2 sowie nachfolgend auf dieser Internetseite. 

Was ist das Stationsportal?

Für die Nutzung der Infrastruktur der Personenbahnhöfe der DB InfraGO AG sind die Anmeldung von Stationshalten sowie der Abschluss von Stationsnutzungsverträgen erforderlich. Das Stationsportal ist eine internetbasierte Anwendung, mit der die Anmeldung der Stationshalte sowie der Vertragsschluss direkt online erfolgt.

Die Nutzung des Stationsportals in drei einfachen Schritten:

  1. Eingabe der Stationshalte in das Stationsportal, wobei entweder die Daten direkt aus dem Trassenportal übernommen oder eigene, zugscharfe Daten manuell eingegeben werden können
  2. Verifizierung, Plausibilisierung der übernommenen oder eingegebenen Daten und Anmeldung der Stationshalte
  3. Abschluss eines Stationsnutzungsvertrages direkt online über das Stationsportal
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Für wen ist die Nutzung des Stationsportals vorgesehen?

Das Stationsportal richtet sich an alle Zugangsberechtigten i.S.d. § 1 Abs. 12 ERegG einschließlich etwaiger, nach § 22 ERegG eintretender oder nach § 51 Abs. 1 S. 3 ERegG benannter Eisenbahnverkehrsunternehmen, die über die erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen für die Aufnahme und Durchführung des öffentlichen Eisenbahnbetriebes in Deutschland auf der Eisenbahninfrastruktur verfügen.

Gemäß den INBP ist eine Anmeldung der Stationshalte über das Stationsportal für alle EVU grundsätzlich verpflichtend.

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Was sind die Vorteile des Stationsportals?
  • Erhebliche Beschleunigung des Anmeldeprozesses und Aufwandsreduktion für die Beteiligten
  • Transparente Dokumentation von der Anmeldung bis zum Vertragsschluss
  • Direkte Übernahme der zugscharfen Daten aus dem Trassenportal
    Liegen im Trassenportal Trassenverträge vor, können die darin enthaltenen Zugdaten direkt in das Stationsportal übernommen werden, sodass eine doppelte Eingabe der Daten nicht erforderlich wird. Das Stationsportal errechnet automatisch die Anzahl der Halte je Station und das dazugehörige Stationsentgelt. Die häufig aufwendige und gegebenenfalls fehleranfällige Umrechnung von zugscharfen Daten (Zugnummer, Verkehrstage, Laufweg etc.) in haltescharfe Daten kann somit komplett entfallen. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob die Daten ursprünglich durch manuelle Eingabe oder über Schnittstellen in das Trassenportal gelangt sind. Alle vertraglich vereinbarten Trassendaten können – mit Versatz um einen Tag – in das Stationsportal übernommen werden.
  • Keine aufwändigen Schnittstellen

    Insbesondere für den Regelverkehr:
  • Übergabe der Anmeldedaten in einer höheren Detailtiefe
  • Höhere Qualität der Anmeldung
  • Elektronische Annahme des Vertragsangebotes
  • Bessere Validierbarkeit und Genauigkeit für eine solide Vertragsgrundlage

    Insbesondere für den Gelegenheitsverkehr:
  • Direkte elektronische Bereitstellung des Vertragsangebotes unmittelbar nach der Anmeldung
  • Elektronische Annahme des Vertragsangebotes

Den Anforderungen des Datenschutzes sowie einer entsprechenden Mandantensicherheit wird selbstverständlich Rechnung getragen.

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Wie funktioniert das Stationsportal?

Um Ihnen die Handhabung mit dem Stationsportal zu erleichtern, steht Ihnen im Downloadbereich dieser Seite ein Benutzerhandbuch zur Verfügung, das sämtliche Funktionen des Stationsportals anschaulich darlegt.

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Wie gelange ich zu Informationen über das Stationsportal?

Aktuelle Informationen zum Stationsportal finden Sie stets an dieser Stelle. Darüber hinaus enthalten die INBP in ihrer jeweils gültigen Fassung weitere Angaben zum Portal, zu finden in Ziffer 2 im Besonderen Teil der INBP (www.dbinfrago.com/inbp-personenbahnhoefe).

Bei weiteren Fragen rund um das Stationsportal erreichen Sie uns auch telefonisch unter +49 30 297-65900 bzw. per E-Mail unter stationsportal@deutschebahn.com.

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Wie kann ich mich für die Nutzung des Stationsportals freischalten lassen?

Die Nutzung des Stationsportals ist ausschließlich für Zugangsberechtigte i.S.d. § 1 Abs. 12 ERegG einschließlich etwaiger, nach § 22 ERegG eintretender oder nach § 51 Abs. 1 S. 3 ERegG benannter Eisenbahnverkehrsunternehmen vorgesehen. Dies betrifft sowohl den Regel- als auch den Gelegenheitsverkehr.

Informationen darüber, welche Rollen und Rechte es für die Nutzung des Stationsportals gibt und wie man den Zugang zum System beantragen kann, finden Sie in der Präsentation "Rollen und Rechte im Stationsportal" rechts auf dieser Seite. Sollten Sie dazu oder zum Antragsformular "Freischaltung zur Nutzung des Stationsportals" weitere Fragen haben, hilft Ihnen unser Stationsportal-Team gerne weiter. Sie erreichen dieses telefonisch unter  +49 30 297-65900 bzw. per E-Mail unter stationsportal@deutschebahn.com.

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Besonderheiten bei der Anmeldung im Gelegenheitsverkehr

Anmeldungen im Gelegenheitsverkehr sollen regelmäßig 18 Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem geplanten Verkehrstag bei der DB InfraGO AG über das Stationsportal vorgenommen werden.

Anmeldungen für Halte im Gelegenheitsverkehr werden ausschließlich über das Stationsportal vorgenommen. Der Stationsnutzungsvertrag wird elektronisch abgeschlossen. Nähere Informationen finden Sie im Besonderen Teil der INBP, Ziffer 2.3.2.

Wünscht ein EVU für eine Fahrt im Gelegenheitsverkehr die Veröffentlichung der Wagenreihung mittels Aushang, ist dies zusätzlich zur Anmeldung über das Stationsportal auf separatem Weg bei der DB InfraGO AG anzuzeigen. Bitte informieren Sie sich hier: www.dbinfrago.com/weitere-leistungen-personenbahnhoefe.   

Information zur Anmeldung dampflokgetriebener Züge

Für Halte mit dampflokgetriebenen Zügen verweisen wir insbesondere auf Ziffer 4.7 der INBP-BT:

„Dampflokgetriebene Züge dürfen in unterirdische Stationen nicht einfahren. In Stationen mit Hallendach, die mit Rauchmeldern ausgerüstet sind, dürfen dampflokgetriebene Züge nur einfahren, wenn sie als solche gesondert angemeldet wurden und der Zugangsberechtigte schriftlich erklärt, für alle im Zusammenhang mit der Einfahrt und im Zusammenhang mit dem Dampflokbetrieb entstehenden notwendigen Mehraufwendungen und der DB Station&Service AG entstehenden Schäden aufzukommen. Ein Ausschluss von Einfahrten dampflokgetriebener Züge in Bahnhöfe, der sich aus Richtlinien des Schienenbetreibers im Zusammenhang mit Notfallmanagement und Brandschutz ergibt, bleibt davon unberührt.“

Die Übersicht der Bahnhöfe, die von Ziffer 4.7 INBP-BT erfasst sind und bei denen ein generelles Einfahrverbot (unterirdische Personenverkehrsanlagen) bzw. eine eingeschränkte Einfahrmöglichkeit (Bahnhöfe mit Hallendach, die mit Rauchmeldern ausgestattet sind) besteht, finden Sie nachstehend.


Bei der Einfahrt dampflokgetriebener Züge in Bahnhöfe mit Hallendach, die mit Rauchmeldern ausgestattet sind, kann das Aufstellen von Brandwachen notwendig sein. Die dafür zu zahlenden Entgelte entnehmen Sie dem nachstehenden Dokument (Entgeltliste Brandwachen).

Information zu Ausstellungszügen

Sie möchten einen Zug über die gewöhnliche Haltezeit hinaus am Bahnsteig einer Station verweilen lassen?

Wir nennen einen solchen Zug „Ausstellungszug“. Für die Nutzung eines Bahnsteiges mit einem Ausstellungszug wird der Abschluss einer gesonderten Vertragsvereinbarung erforderlich. Es gelten die INBP in der jeweils gültigen Fassung. Es kommt die Preisliste für Ausstellungszüge (gültig gem. jeweiligem Stand) zur Anwendung.


Ein Verzeichnis der 3-S-Zentralen der DB InfraGO AG mit den dazugehörigen Kontaktdaten können Sie hier abrufen.

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Was mache ich, wenn der Zugriff auf das Stationsportal nicht möglich ist?

Sollte eine Anmeldung über das Stationsportal aufgrund eines technischen Ausfalls nicht möglich sein (Störungsfall), kann der Zugangsberechtigte die Anmeldung auch per Mail oder auf schriftlichem Wege vornehmen.

Anmeldung von Stationshalten im Regelverkehr im Störungsfall:

Im Falle eines technischen Ausfalls im Zusammenhang mit der Anmeldung über das Stationsportal verwenden Sie bitte für die Anmeldung von Stationshalten im Regelverkehr das hier abrufbare Dokument und senden dieses ausgefüllt per E-Mail an stationsportal@deutschebahn.com. Bitte beachten Sie dabei auch die Infrastrukturnutzungsbedingungen Personenbahnhöfe Besonderer Teil (Ziff. 2.2.2).

Für Ihre Anmeldungen im Regelverkehr folgen Sie im Störungsfall bitte auch den Hinweisen auf dieser Seite.

Anmeldung von Stationshalten im Gelegenheitsverkehr im Störungsfall:

Im Falle eines technischen Ausfalls im Zusammenhang mit der Anmeldung über das Stationsportal verwenden Sie bitte für die Anmeldung von Stationshalten im Gelegenheitsverkehr das hier abrufbare Dokument und senden dieses ausgefüllt per E-Mail an stationsportal@deutschebahn.com.

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