Präqualifikation

  • Frühzeitig Transparenz und Klarheit schaffen

    Vergabeprozesse sicher vereinfachen

Präqualifikation

Als Mobilitäts- und Transportkonzern sind wir sowohl unseren Kunden wie auch der Gesellschaft verpflichtet. Von uns vergebene Bedarfe und Leistungen müssen daher gewissen Standards entsprechen. Gewisse Waren und Dienstleistungen unterliegen darüber hinaus besonderen Anforderungen, sodass für diese vorab ein sog. Präqualifikationsverfahren notwendig ist (Qualifizierungssystem nach § 48 SektVO). Das stellt sicher, dass nur solche Lieferanten an Vergaben teilnehmen, die ihre grundsätzliche Leistungsfähigkeit in einem transparenten Prozess nachgewiesen haben.

Darum geht es bei Präqualifikation

Antragssteller erhalten die Möglichkeit, ihre Eignung zur Erbringung von Lieferungen und Leistungen darzulegen. Im Mittelpunkt stehen dabei Informationen über Fachkompetenzen, Erfahrungen und Leistungsvermögen. Alle Beteiligten profitieren somit von Transparenz und Sicherheit gleichermaßen.

Die Bedingungen für die Teilnahme entnehmen Sie bitte den Detailinformationen, die wir Ihnen auf den nachfolgenden Seiten zusammengefasst haben.

Bild - Präqualifikation

Wichtig!

Für Lieferungs- und Leistungsbereiche, bei denen Präqualifikationsverfahren eingerichtet sind, können Unternehmen erst und nur nach erfolgreichem Abschluss der Präqualifikation (Status „Präqualifiziert“, „Präqualifiziert mit Auflagen“) an Vergaben teilnehmen und von uns beauftragt werden.

Kundenservice Beschaffung: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Bei Fragen zum Thema SMaRT und Lieferantenmanagement

Bei Fragen zum Thema Bieterportal, Ausschreibungen und Vergaben

Bei allgemeinen Fragen zur Beschaffung der Deutschen Bahn AG

Bitte beachten Sie, dass wir keine Lieferanten- bzw. Produktvorstellungen berücksichtigen werden. Sie können sich gerne direkt kostenfrei bei uns via SMaRT als Lieferant registrieren.

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