Tarifeinheitsgesetz: GDL-Klage scheitert

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21. September 2021, 13:15 Uhr
Berlin

Artikel: Tarifeinheitsgesetz: GDL-Klage scheitert

Entscheidung im Hauptsacheverfahren • Arbeitsgericht Berlin bestätigt Anwendung des TEG • Arbeitgeberverband: „Das Tarifeinheitsgesetz wirkt und funktioniert.“

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) scheitert vor dem Arbeitsgericht Berlin auch im Hauptsacheverfahren mit ihrer Klage gegen die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG). Bei der mündlichen Verhandlung heute in Berlin wies das Gericht die Klage der GDL gegen den Arbeitgeberverband der Deutschen Bahn, den AGV MOVE, zurück, so wie es auch schon den Antrag auf Einstweilige Verfügung abgelehnt und die Berufung hiergegen zurückgewiesen hatte. Gegen die heutige Entscheidung des Arbeitsgerichts in der Hauptsache ist die Berufung zulässig.

Seit Juni hat die GDL in 30 Verfahren bundesweit Einstweilige Verfügungen gegen die Anwendung des TEG beantragt. Alle Anträge sind von den Gerichten abgelehnt worden. 2017 war die Gewerkschaft bereits vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen das TEG gescheitert. Das Prinzip „ein Betrieb, ein Tarif“ galt jahrzehntelang als Richterrecht und wurde 2015 vom Deutschen Bundestag als Gesetz verabschiedet.

Im jüngsten Tarifabschluss haben DB und GDL vereinbart, dass das TEG angewendet wird und auch ein notarielles Verfahren zur Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse eingeleitet werden soll. Beides hatte die GDL in der Vergangenheit abgelehnt.

AGV MOVE Hauptgeschäftsführer Florian Weh: „Das Tarifeinheitsgesetz wirkt und funktioniert. Das zeigt der jüngste Tarifabschluss mit der GDL. Wichtig ist nun, diese Rahmenbedingung nicht mehr in Frage zu stellen und nach vorn zu schauen.“

Weitere Informationen finden Sie unter: www.deutschebahn.com/tarif