Tarifeinheitsgesetz: Niederlage der GDL vor Arbeitsgericht Frankfurt

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14. Juni 2021, 14:30 Uhr
Berlin

Artikel: Tarifeinheitsgesetz: Niederlage der GDL vor Arbeitsgericht Frankfurt

GDL scheitert bei dem Versuch, die Anwendung des TEG zu stoppen • Die ersten drei von insgesamt 13 Klagen abgewiesen • DB fordert von GDL Anerkennung rechtlicher Realitäten

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) scheitert in den ersten drei Verfahren mit ihrem Versuch, die Umsetzung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) bei der Deutschen Bahn (DB) zu stoppen. Das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main wies am Freitag die entsprechenden Anträge der GDL zurück. 

Die GDL hat bundesweit in 13 Verfahren eine einstweilige Verfügung gegen die Anwendung des 2015 erlassenen und in 2017 vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Gesetzes beantragt.

Das Frankfurter Arbeitsgericht hat im Verhandlungstermin am Freitag die ersten drei dieser Klagen behandelt und zurückgewiesen.

Die GDL hatte sich zuvor einem von der DB angebotenen freiwilligen Verfahren zur Mehrheitsfeststellung vor unabhängigen Notaren verweigert. Die EVG war hingegen bereit, im Rahmen eines solchen Verfahrens Mitgliederzahlen offenzulegen. Nach Feststellung der DB hat die GDL in 16 der rund 300 Betriebe der DB die Mehrheit.

Die DB fordert die GDL auf, rechtliche Realitäten anzuerkennen und nicht weiter Ressourcen und Mitgliederbeiträge in aussichtslose juristische Auseinandersetzungen zu stecken. Im Übrigen gelte es, jetzt an den Verhandlungstisch zurückzukehren, um gemeinsam Lösungen im Sinne von Kund:innen und Mitarbeitenden zu erarbeiten. 


Weitere Informationen finden Sie unter: www.deutschebahn.com/tarif