Tarifeinheitsgesetz: Weitere Niederlage der GDL vor Gericht

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15. Juni 2021, 11:00 Uhr
Berlin

Artikel: Tarifeinheitsgesetz: Weitere Niederlage der GDL vor Gericht

GDL scheitert auch vor Berliner Arbeitsgericht • Inzwischen vier der insgesamt mindestens 18 Klagen abgewiesen • Arbeitgeberverband: „Sinnlose Verschwendung von Ressourcen“

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) scheitert auch vor dem Arbeitsgericht Berlin mit ihrem Eilantrag gegen die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG). Bei der mündlichen Verhandlung heute in Berlin wies das Gericht die Klage der GDL gegen den Arbeitgeberverband der Deutschen Bahn, den AGV MOVE, zurück.

Zuvor hatte bereits am Freitag das Arbeitsgericht Frankfurt drei Anträge der GDL zum gleichen Thema als unzulässig abgewiesen. Die GDL hat bundesweit mindestens 18 Eilanträge gestellt, um die Anwendung des TEG zu stoppen. Neben Frankfurt und Berlin wurden u.a. Anträge in Hannover, Leipzig, München und Potsdam gestellt. Die Gewerkschaft war bereits 2017 vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen das TEG gescheitert.

AGV MOVE Hauptgeschäftsführer Florian Weh: „Diese Prozesslawine stellt eine sinnlose Verschwendung von Ressourcen dar. Die GDL-Spitze verweigert sich auch hier der Realität. Fakt ist: Das TEG ist geltendes Recht, und der Arbeitgeber muss es anwenden. Das hat das Gericht heute nochmals bestätigt. Und genauso ist es Fakt, dass die Spielräume dieser Tarifrunde durch die Corona-Pandemie vorgegeben sind.“ Er forderte die GDL auf, sich den Realitäten zu stellen und an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Die GDL-Spitze solle ihre Kraft jetzt darauf verwenden, einen tragbaren Kompromiss am Tariftisch zu finden, statt die Zeit aller Beteiligten in Gerichtssälen zu verschwenden.

Das Prinzip der Tarifeinheit war jahrzehntelang geltendes Recht und wurde 2015 als Bundesgesetz erlassen. Es ist ein anerkannter Ordnungsfaktor, um widersprechende Tarifregelungen zweier Gewerkschaften zu klären. Nach dem TEG gelten bei Tarifkollisionen im Betrieb nur die Tarifverträge der mitgliederstärksten Gewerkschaft. Das TEG hat Auswirkungen auf rund 38.000 der über 210.000 DB-Mitarbeitenden in Deutschland. Das Gesetz muss in den DB-Betrieben angewendet werden, in denen zwei Gewerkschaften dieselben Berufsgruppen vertreten. Betroffen sind 71 der rund 300 Betriebe des Konzerns. In 55 dieser Betriebe kommen ausschließlich die Regelungen mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zur Anwendung. In 16 Betrieben gelten dagegen etwa für Lokführer:innen und Zugpersonal nur die Tarifverträge der GDL.

Die GDL hatte sich einem Verfahren verweigert, wonach ein neutraler Notar die Mehrheitsverhältnisse festgestellt hätte und angekündigt, stattdessen juristische Auseinandersetzungen vor Arbeitsgerichten führen zu wollen. Die DB musste daher gemäß Gesetz eine begründete Annahme über die Mehrheitsverhältnisse treffen.


Weitere Informationen finden Sie unter: www.deutschebahn.com/tarif