Artikel: Präqualifikation Infrastruktur
Im Bereich Beschaffung Infrastruktur erfolgt die Eignungsprüfung der Lieferanten/Bieter in bestimmten Warengruppen bereits vor der Vergabe. Das bedeutet, dass die grundlegende Eignung im Vorfeld und unabhängig zur Vergabe im Rahmen eines „Präqualifikationsverfahrens PQ-Bahn“ gemäß § 48 Sektorenverordnung (SektVO) geprüft wird.
In vielen Fällen ist die Präqualifikation Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an unseren Vergaben, daher möchten wir Ihnen auf dieser Seite einen umfassenden Überblick über unser Präqualifikationsverfahren geben.
Für folgende Warengruppen/Leistungen ist eine Präqualifikation notwendig
Um sich an Vergaben der untenstehenden Leistungsbereiche beteiligen zu können, ist eine Präqualifikation zwingend erforderlich. Diese ist im Vorfeld zu beantragen und muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots/ Teilnahmeantrages erfolgreich abgeschlossen worden sein.

- Alle Warengruppen im Detail finden Sie hier: Warengruppen im Detail
- Eine Übersicht aller Warengruppen für Schaltanlagen 16,7 Hz und DC finden Sie hier: Schaltanlagen und DC
In sämtlichen anderen Warengruppen/ Leistungsbereichen wird die Eignung individuell im Rahmen der jeweiligen Vergabe geprüft. Hier ist keine Präqualifikation erforderlich.
Möchten Sie Warengruppen anbieten, welche keiner Präqualifikation bedürfen, so registrieren Sie sich bitte in unserem Lieferantenmanagement- Tool SMaRT unter dem nachstehenden Link.
Welche Vorteile bietet Ihnen ein Präqualifikationssystem?

Wie läuft ein Präqualifikationsverfahren ab?
Das Präqualifikationsverfahren umfasst nach Registrierung 2 Stufen. Nach erfolgreichem Durchlaufen dieser, werden Sie in unseren Pool präqualifizierter Lieferanten aufgenommen und können sich ab sofort an den entsprechenden Vergaben beteiligen.

Konkrete Informationen zum Präqualifikationsverfahren, den Mindestkriterien der einzelnen Warengruppen, den Kosten und vielem mehr erhalten Sie in unseren Verfahrensregeln zum Präqualifikationssystem der Beschaffung Infrastruktur.
Ende des Expander-InhaltesWelche Fragen, Dokumente und Nachweise erwarten Sie im Rahmen des Präqualifikationsverfahrens?
Wissenswertes zum Präqualifikationsverfahren
- Jedes interessierte und rechtlich selbständige Unternehmen muss einen eigenen Antrag stellen (siehe Ziffer 2 (3) der Verfahrensregeln).
- Unternehmen können sich auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen stützen und sich zu Antragsteller-Gemeinschaften (AstG) zusammenschließen. Antragsteller-Gemeinschaften werden im Zulassungssystem Einzel-Antragstellern gleichgestellt. Die beabsichtigte Bildung von Antragsteller-Gemeinschaften ist durch alle Mitglieder unter Benennung der Warengruppe/n vor Registrierung zu erklären und der präqualifizierenden Stelle per E-Mail an lmpq@deutschebahn.com zuzusenden (siehe Ziffer 2 (5) und 3 (10) der Verfahrensregeln).
- Werden in Vergaben des Bereiches Infrastruktur mehrere Präqualifikationen gefordert, so können sich Unternehmen, die nicht selbst über alle notwendigen Präqualifikationen verfügen, präqualifizierter Nachunternehmer bedienen. Eine Übersicht aller präqualifizierten Unternehmen je Warengruppe finden Sie hier.
- Nach erfolgreichem Abschluss des Präqualifikationsverfahrens wird Ihr Unternehmen in der Liste präqualifizierter Unternehmen des Bereiches Infrastruktur geführt. Die aktuellste Version der Liste finden Sie obenstehend.
*Die zum genannten Datum eingestellte Liste ist unverbindlich und dient lediglich der Information. Die präqualifizierende Stelle der Deutschen Bahn AG führt verbindliche tagesaktuelle Verzeichnisse der präqualifizierten Unternehmen. Die Inhalte der hier eingestellten Liste können von den Inhalten des v.g. tageaktuellen Verzeichnisses abweichen. Ein Rechtsanspruch kann daraus nicht abgeleitet werden.
Ende des Expander-InhaltesWie stellen Sie einen Präqualifikationsantrag?
Klicken Sie dazu einfach hier und stellen Sie ihren Präqualifikationsantrag.
Sollten Sie Probleme bei der Registrierung haben, wenden Sie sich gern per E-Mail an smart.support@deutschebahn.com.
Spezielle Informationen zur Präqualifikation des Bundes (PQ VOB)
Signal an den Markt: Ab 1. April 2020 können Baufirmen einfacher und schneller für die DB bauen.
Damit vor allem mittelständische Bauunternehmen in der schwierigen Marktlage schneller und leichter für die Deutsche Bahn bauen können, hat die DB Beschaffung Infrastruktur jetzt eine Vereinbarung mit der Bauwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) getroffen. Ab 1. April können Bauunternehmen einfach mit dem Nachweis der branchenüblichen Qualifizierung (PQ-VOB) als Lieferant für die Bahn tätig werden. Dies betrifft alle Bereiche außerhalb des Schienenbaus, in denen keine förmliche Präqualifizierung (PQ-Bahn) erforderlich ist.
Alle weiteren Informationen finden Sie in den folgenden Dokumenten:
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