Ausbau der Erftbahn: Bürger:innen können Planungsunterlagen für den Abschnitt zwischen Kerpen und Bergheim Quadrath-Ichendorf ab sofort einsehen

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27. Oktober 2026, 12:30 Uhr
Köln
Digitale Offenlage vom 27. Oktober bis 26. November 2026 • Einwendungen bis einschließlich 8. Dezember 2026 möglich • Planungen für die künftige elektrifizierte S-Bahn-Strecke       

Wichtiger Zwischenschritt für den Ausbau und die Elektrifizierung der Erftbahn: Heute beginnt die Offenlage der Planungsunterlagen für den Abschnitt zwischen Kerpen und Bergheim Quadrath-Ichendorf, dem Planfeststellungsabschnitt 2 (PFA 2). Bis einschließlich 26. November 2026 können Bürger:innen die Unterlagen online einsehen und sich über die geplanten Maßnahmen informieren.

Die Offenlage ist Teil des Planfeststellungsverfahrens beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA). Sie gibt Interessierten die Möglichkeit, sich ein genaues Bild von der Planung zu machen und zu prüfen, ob eigene Rechte oder Belange berührt werden – etwa durch die Nutzung von Grundstücken, Schall und Erschütterungen oder während der Bauzeit benötigte Flächen.

Die vollständigen Planungsunterlagen werden im Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes für Verkehr und Offshore-Vorhaben veröffentlicht. Dazu gehören unter anderem Lage- und Grunderwerbspläne sowie Untersuchungen zu Schall, Erschütterungen, Umwelt und Artenschutz. Wer durch das Vorhaben in eigenen Rechten oder Belangen berührt ist, kann bis einschließlich 8. Dezember 2026 Einwendungen beim EBA erheben. Die Einwendungsfrist endet damit nach dem Zeitraum der Offenlage. Einwendungen können digital über das Antrags- und Beteiligungsportal des Bundes oder per E-Mail an Kanzlei-Sb1-esnkln@eba.bund.de eingereicht werden. Die Einwendung sollte das Geschäftszeichen des Vorhabens sowie Vor- und Nachnamen und die Anschrift der einwendenden Person enthalten. 

Auf Verlangen von Beteiligten kann die Anhörungsbehörde eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung stellen. Betroffene können sich hierfür während der Dauer der Veröffentlichung schriftlich an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Köln, Werkstattstraße 102, 50733 Köln oder per E-Mail an Kanzlei-Sb-esn-kln@eba.bund.de wenden. Maßgeblich für die Beteiligung sind die Angaben in der amtlichen Bekanntmachung des Eisenbahn-Bundesamtes.

Das Projekt im Überblick

Die Erftbahn soll zukünftig zu einer elektrifizierten S-Bahn-Strecke ausgebaut und in das Kölner S-Bahn-Netz eingebunden werden. Der Abschnitt zwischen Kerpen und Bergheim Quadrath-Ichendorf ist Teil dieses Gesamtvorhabens.

Im PFA 2 sind unter anderem die Stromversorgung und der Bau der für die Elektrifizierung erforderlichen Oberleitungsanlagen vorgesehen. Hinzu kommen Anpassungen an Gleisen und Bauwerken, der Umbau des Bahnübergangs Sandstraße, ein Unterwerk für die Bahnstromversorgung sowie Schallschutzmaßnahmen. Für die Umsetzung sind außerdem Baustelleneinrichtungsflächen und weitere vorübergehend benötigte Flächen eingeplant.

Weitere Informationen finden Interessierte online unter: https://bahnknoten-koeln.deutschebahn.com/db/erftbahn-die-rb-38-wird-zur-s-12.html