Artikel: Aufnahmen auf Gelände der Deutschen Bahn
Hinweise und Regeln für Film-, Foto- und Tonaufnahmen in Bahnhöfen und Zügen der Deutschen Bahn
In Zügen und Bahnhöfen der DB verfügt die Deutsche Bahn über das Hausrecht. Medienvertreter:innnen melden Film-, Foto- und Tonaufnahmen für journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten in Bahnhöfen der Deutschen Bahn vorab bei der DB-Konzernpressestelle an ("I. Journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten im Bahnhof").Film-, Foto- und Tonaufnahmen für journalistische Berichterstattung in Z ü g e n der Deutschen Bahn sind nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Genehmigung durch die DB-Konzernpressestelle gestattet. Journalistische Drehanfragen für Aufnahmen in einem unserer Züge reichen Sie bitte mindestens fünf Tage vor geplantem Drehbeginn schriftlich unter drehgenehmigungen@deutschebahn.com ein. Die DB-Konzernpressestelle wird Ihr Anliegen prüfen und sich kurzfristig bei Ihnen melden.
Die schriftliche Bestätigung für journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten im Bahnhof müssen Sie mitführen und DB-Mitarbeitenden bei Bedarf vorzeigen. Sollten Sie keine von der DB-Konzernpressestelle ausgestellte schriftliche Genehmigung für journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten im Bahnhof haben, sind Ihnen Aufnahmen nicht gestattet. Journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten sind nur in Verbindung mit einem gültigen Presseausweis zugelassen. Bei Verstößen behalten wir uns rechtliche Schritte vor.Bitte beachten Sie: Aufnahmen in Zügen, Reisezentren und Lounges der DB gestatten wir nur in Ausnahmefällen. Bei Fahrten in Zügen benötigen Sie zusätzlich zu einer Drehgenehmigung einen gültigen Fahrschein.Für Aufnahmen zu privaten Zwecken (keine kommerzielle Nutzung) in öffentlich frei zugänglichen Bereichen brauchen Sie keine Genehmigung.
Bitte achten Sie stets die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen, insbesondere von Reisenden und DB-Mitarbeitenden.Beachten Sie bei Aufnahmen bitte folgende Regeln:
- Für Nahaufnahmen von Personen müssen Sie vorab die Einwilligung der abgebildeten Personen einholen.
- Für Nahaufnahmen von nicht unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, zum Beispiel Minderjährigen, ist vorab die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters einzuholen.
- Interviews mit DB-Mitarbeitenden sind nicht gestattet.
- Bei Drehs und Fotoaufnahmen in Bahnhöfen müssen Sie unbedingt die Laufwege freihalten, vor allem auf Bahnsteigen und an Treppen. Bitte achten Sie auf ausreichenden Abstand zur Bahnsteigkante. Schmalstellen an den Bahnsteigen dürfen Sie nicht verengen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus Rücksicht auf unsere Fahrgäste und Beschäftigte nicht jeden Wunsch nach Genehmigung erfüllen können.
I. Journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten im Bahnhof
Bundesweite und regionale Medien melden einen Dreh in einem Bahnhof der Deutschen Bahn – bitte rechtzeitig vor Drehbeginn – ausschließlich online über die nachfolgende Eingabemaske an.
- Nicht gestattet sind Interviews mit DB-Mitarbeitenden sowie Nahaufnahmen von DB-Mitarbeitenden ohne deren vorherige Zustimmung. Auch sind keine nachgestellten Szenen gestattet.
- Journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten sind nur in Verbindung mit einem gültigen Presseausweis zugelassen. Bitte zeigen Sie auf Nachfrage von DB-Mitarbeitenden Ihren Presseausweis zusammen mit der Bestätigung der DB-Konzernpressestelle vor.
- Die Deutsche Bahn behält sich vor, im Falle von Missbrauch oder Verstößen gegen die genannten Bedingungen, die journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten zu untersagen.
- Journalistische Drehanfragen für Aufnahmen in einem unserer Züge reichen Sie bitte mindestens fünf Tage vor geplantem Drehbeginn schriftlich unter drehgenehmigungen@deutschebahn.com ein. (Aufnahmen in Zügen, Reisezentren und Lounges der DB gestatten wir nur in Ausnahmefällen.) Drehanfragen ohne ausreichende Vorlaufzeit können nicht bearbeitet werden. Bei Fahrten in Zügen benötigen Sie stets einen gültigen Fahrschein!
Bitte beachten Sie: Wir nutzen die personenbezogenen Daten, die Sie hier eingeben, ausschließlich für die Medienarbeit der Deutschen Bahn AG, insbesondere zum Ausstellen von Drehgenehmigungen. Die Daten werden mit Ende des übernächsten Kalenderjahres gelöscht. Sollten Sie die bei uns gespeicherten Daten zu Ihrer Person einsehen oder um Löschung bitten wollen, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bahn AG, Corporate Media Relations/Regionen, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, E-Mail-Adresse: presse@deutschebahn.com.Die ausführlichen Datenschutzhinweise des DB-Konzerns finden Sie unter diesem Link: https://www.deutschebahn.com/de/datenschutzgrundsatz-119826.
Bundesweite und regionale Medien melden ihren Dreh in einem Bahnhof der Deutschen Bahn, bitte rechtzeitig vor Drehbeginn, ausschließlich online über die nachfolgende Eingabemaske an:
II. Genehmigungen für nicht-journalistische, kommerzielle Produktionen
Für Anträge zu Aufnahmen für nicht-journalistische, kommerzielle Produktionen (z.B. TV-Filmprojekte, Spielfilme, Werbespots usw.) folgen Sie bitte dem Link zu unserem Antragsformular.
- Drehanfragen ohne ausreichende Vorlaufzeit können nicht bearbeitet werden!
- Bei Fahrten in Zügen benötigen Sie zusätzlich zu einer Drehgenehmigung einen gültigen Fahrschein!
- Wir möchten Sie im Vorfeld darauf hinweisen, dass wir nicht-journalistische Anfragen nur genehmigen, wenn diese einen inhaltlichen Bezug zu den Themen Eisenbahnbetrieb, Reisen oder Mobilität haben.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass in unseren Zügen keine kommerziellen Film- und Fotoaufnahmen möglich sind. Es ist uns wichtig, Rücksicht auf unsere Fahrgäste zu nehmen und Plätze nicht für Zwecke außerhalb unserer Kernaufgaben zu belegen.
- Hobbyfotograf:innen/-filmer:innen: Aufnahmen ohne gesonderte Genehmigung sind nur unter bestimmten Bedingungen gestattet. Informationen für Hobbyfotografen und -filmer finden Sie in einem PDF zum Downloaden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse drehgenehmigungen@deutschebahn.com.