Aufnahmen auf Gelände der Deutschen Bahn

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Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten darauf.

Wie beantrage ich eine Drehgenehmigung?

Die Beschreibung finden Sie in unserem Bereich "Service & Recherche" hier.

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Ich suche eine Kontakt zur regionalen Pressestelle.

Anbei finden sie unsere Ansprechpartner vor Ort aufgeführt.

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Wie gelange ich an geeignetes Bildmaterial?

In unserem Mediaportal und der DB Mediathek finden Sie jedem Bedarf entsprechendes Material für ihre journalistischen Arbeiten.

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Aufnahmen auf Gelände der Deutschen Bahn

Alles rund um Film-, Foto- und Tonaufnahmen auf Gelände der Deutschen Bahn
Alles rund um Film-, Foto- und Tonaufnahmen auf Gelände der Deutschen Bahn
Die wichtigsten Fragen und Antworten in Kürze
  1. Wo sind Aufnahmen möglich? Die Sicherheit und der reibungslose Betrieb der DB AG dürfen nicht beeinträchtigt werden. Auf Antrag sind in Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG und ggf. auf weiterem Bahngelände und in Zügen der Deutschen Bahn Dreharbeiten möglich. Für Kund:innen nicht frei zugängliche Anlagen dürfen nur nach gesonderter Vereinbarung in Begleitung von Mitarbeitenden der DB AG betreten werden. Gleiches gilt für Aufnahmen in Schienenfahrzeugen und Zügen.
  2. Wie melden Medien Aufnahmen bzw. Drehs für journalistische Berichtserstattung an? Grundsätzlich sind Aufnahmen in Bahngebäuden und auf Bahngelände nur nach Absprache mit der DB-Konzernpressestelle möglich. Überregionale und regionale Medien melden ihren Dreh bitte rechtzeitig vor Drehbeginn bei der DB-Konzernpressestelle im Feld "I. Journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten im Bahnhof" an.
  3. Sind auch kommerzielle (nicht-journalistische) Aufnahmen möglich? Dreharbeiten für kommerzielle Produktionen und Produktionen außerhalb der aktuellen Berichterstattung sind nur nach frühzeitiger Anmeldung und schriftlicher Genehmigung der DB-Konzernkommunikation möglich ("II. Genehmigungen für nicht-journalistische, kommerzielle Produktionen"). Ob wir Ihrer Anfrage stattgeben können, hängt von Art, Umfang und Umsetzbarkeit der Dreharbeiten ab. Ihren Antrag für eine Genehmigung stellen Sie bitte online über unser Portal. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir für kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen eine Gebühr erheben.
  4. Sind Live-Übertragungen möglich? Live-Schalten für journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten von Bahnhöfen sind nach Absprache mit der DB-Pressestelle möglich. Hier sind gegebenenfalls auch Genehmigungen anderer Beteiligter (Mieter:innen, Vermieter:innen etc.) einzuholen. Medien kündigen Live-Schalten bitte rechtzeitig bei der DB-Pressestelle an ("I. Journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten im Bahnhof").
  5. Können Hobbyfotograf:innen und -filmer:innen an Bahn-Örtlichkeiten Aufnahmen machen? Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind in allen „dem allgemeinen Verkehrsgebrauch“ dienenden Anlagen (allgemeinen öffentlich frei zugänglichen Bereichen) ohne Genehmigung/Legitimation gestattet. Dazu finden Sie weitere Informationen in einem PDF zusammengefasst.
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Hinweise und Regeln für Film-, Foto- und Tonaufnahmen in Bahnhöfen und Zügen der Deutschen Bahn

In Zügen und Bahnhöfen der DB verfügt die Deutsche Bahn über das Hausrecht. Medienvertreter:innnen melden Film-, Foto- und Tonaufnahmen für journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten in Bahnhöfen der Deutschen Bahn vorab bei der DB-Konzernpressestelle an ("I. Journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten im Bahnhof").Film-, Foto- und Tonaufnahmen für journalistische Berichterstattung in  Z ü g e n  der Deutschen Bahn sind nur in Ausnahmefällen und nach schriftlicher Genehmigung durch die DB-Konzernpressestelle gestattet. Journalistische Drehanfragen für Aufnahmen in einem unserer Züge reichen Sie bitte mindestens fünf Tage vor geplantem Drehbeginn schriftlich unter drehgenehmigungen@deutschebahn.com ein. Die DB-Konzernpressestelle wird Ihr Anliegen prüfen und sich kurzfristig bei Ihnen melden.

Die schriftliche Bestätigung für journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten im Bahnhof müssen Sie mitführen und DB-Mitarbeitenden bei Bedarf vorzeigen. Sollten Sie keine von der DB-Konzernpressestelle ausgestellte schriftliche Genehmigung für journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten im Bahnhof haben, sind Ihnen Aufnahmen nicht gestattet. Journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten sind nur in Verbindung mit einem gültigen Presseausweis zugelassen. Bei Verstößen behalten wir uns rechtliche Schritte vor.Bitte beachten Sie: Aufnahmen in Zügen, Reisezentren und Lounges der DB gestatten wir nur in Ausnahmefällen. Bei Fahrten in Zügen benötigen Sie zusätzlich zu einer Drehgenehmigung einen gültigen Fahrschein.Für Aufnahmen zu privaten Zwecken (keine kommerzielle Nutzung) in öffentlich frei zugänglichen Bereichen brauchen Sie keine Genehmigung.

Bitte achten Sie stets die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen, insbesondere von Reisenden und DB-Mitarbeitenden.Beachten Sie bei Aufnahmen bitte folgende Regeln: 

  • Für Nahaufnahmen von Personen müssen Sie vorab die Einwilligung der abgebildeten Personen einholen.
  • Für Nahaufnahmen von nicht unbeschränkt geschäftsfähigen Personen, zum Beispiel Minderjährigen, ist vorab die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters einzuholen.
  • Interviews mit DB-Mitarbeitenden sind nicht gestattet.
  • Bei Drehs und Fotoaufnahmen in Bahnhöfen müssen Sie unbedingt die Laufwege freihalten, vor allem auf Bahnsteigen und an Treppen. Bitte achten Sie auf ausreichenden Abstand zur Bahnsteigkante. Schmalstellen an den Bahnsteigen dürfen Sie nicht verengen.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus Rücksicht auf unsere Fahrgäste und Beschäftigte nicht jeden Wunsch nach Genehmigung erfüllen können.

I. Journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten im Bahnhof

Bundesweite und regionale Medien melden einen Dreh in einem Bahnhof der Deutschen Bahn – bitte rechtzeitig vor Drehbeginn – ausschließlich online über die nachfolgende Eingabemaske an.

  • Nicht gestattet sind Interviews mit DB-Mitarbeitenden sowie Nahaufnahmen von DB-Mitarbeitenden ohne deren vorherige Zustimmung. Auch sind keine nachgestellten Szenen gestattet.
  • Journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten sind nur in Verbindung mit einem gültigen Presseausweis zugelassen. Bitte zeigen Sie auf Nachfrage von DB-Mitarbeitenden Ihren Presseausweis zusammen mit der Bestätigung der DB-Konzernpressestelle vor.
  • Die Deutsche Bahn behält sich vor, im Falle von Missbrauch oder Verstößen gegen die genannten Bedingungen, die journalistische Berichterstattung / Dreharbeiten zu untersagen.
  • Journalistische Drehanfragen für Aufnahmen in einem unserer Züge reichen Sie bitte mindestens fünf Tage vor geplantem Drehbeginn schriftlich unter drehgenehmigungen@deutschebahn.com ein. (Aufnahmen in Zügen, Reisezentren und Lounges der DB gestatten wir nur in Ausnahmefällen.) Drehanfragen ohne ausreichende Vorlaufzeit können nicht bearbeitet werden. Bei Fahrten in Zügen benötigen Sie stets einen gültigen Fahrschein!

Bitte beachten Sie: Wir nutzen die personenbezogenen Daten, die Sie hier eingeben, ausschließlich für die Medienarbeit der Deutschen Bahn AG, insbesondere zum Ausstellen von Drehgenehmigungen. Die Daten werden mit Ende des übernächsten Kalenderjahres gelöscht. Sollten Sie die bei uns gespeicherten Daten zu Ihrer Person einsehen oder um Löschung bitten wollen, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bahn AG, Corporate Media Relations/Regionen, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, E-Mail-Adresse: presse@deutschebahn.com.Die ausführlichen Datenschutzhinweise des DB-Konzerns finden Sie unter diesem Link: https://www.deutschebahn.com/de/datenschutzgrundsatz-119826.

Bundesweite und regionale Medien melden ihren Dreh in einem Bahnhof der Deutschen Bahn, bitte rechtzeitig vor Drehbeginn, ausschließlich online über die nachfolgende Eingabemaske an:

II. Genehmigungen für nicht-journalistische, kommerzielle Produktionen

Für Anträge zu Aufnahmen für nicht-journalistische, kommerzielle Produktionen (z.B. TV-Filmprojekte, Spielfilme, Werbespots usw.) folgen Sie bitte dem Link zu unserem Antragsformular.

  • Drehanfragen ohne ausreichende Vorlaufzeit können nicht bearbeitet werden!
  • Bei Fahrten in Zügen benötigen Sie zusätzlich zu einer Drehgenehmigung einen gültigen Fahrschein!
  • Wir möchten Sie im Vorfeld darauf hinweisen, dass wir nicht-journalistische Anfragen nur genehmigen, wenn diese einen inhaltlichen Bezug zu den Themen Eisenbahnbetrieb, Reisen oder Mobilität haben.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass in unseren Zügen keine kommerziellen Film- und Fotoaufnahmen möglich sind. Es ist uns wichtig, Rücksicht auf unsere Fahrgäste zu nehmen und Plätze nicht für Zwecke außerhalb unserer Kernaufgaben zu belegen.
  • Hobbyfotograf:innen/-filmer:innen: Aufnahmen ohne gesonderte Genehmigung sind nur unter bestimmten Bedingungen gestattet. Informationen für Hobbyfotografen und -filmer finden Sie in einem PDF zum Downloaden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die E-Mail-Adresse drehgenehmigungen@deutschebahn.com.