Der Transport von Gütern und Reisenden auf der Schiene funktioniert nicht geräuschlos. Daher ist die DB im Rahmen der Lärmvorsorge gesetzlich verpflichtet beim Neu- und Ausbau von Strecken entsprechende Schallschutzmaßnahmen gemeinsam mit dem Bund umzusetzen. Dazu zählt beispielsweise die Errichtung von Lärmschutzwänden. Aber auch auf bestehenden Strecken werden mit den Mitteln des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms des Bundes Lärmschutzwände installiert. Sie absorbieren und schirmen den Schall vorbeifahrender Züge ab. Zu den entsprechenden Maßnahmen zählen auch niedrige Lärmschutzwände oder solche aus Gabionen, also mit Steinen gefüllte Gitterkörbe.
Lärmschutzwände bedeuten einen Eingriff in die Umgebung. Deshalb ist der Deutschen Bahn ein wirkungsvolles Zusammenspiel zwischen der Lärmreduzierung für die Anwohnenden auf der einen und der Verträglichkeit mit städtebaulichen Gegebenheiten auf der anderen Seite wichtig.
Gestaltung von Lärmschutzwänden
Auf Basis der Förderrichtlinie Lärmsanierung können in bestimmten Fällen auch aufwendiger konzipierte und gestaltete Lärmschutzwände gefördert werden – etwa in touristisch relevanten Gebieten. So kann den jeweiligen Anforderungen an das Erscheinungsbild vor Ort Rechnung getragen und die Akzeptanz von Bauprojekten gesteigert werden.
Auch im Bereich der Lärmvorsorge ist geplant, künftig optisch ansprechende Lärmschutzwände zu errichten, zum Beispiel im Zuge der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung. An den sieben neuen Haltestellen zwischen Lübeck und Fehmarn könnten transparente Baustoffe eingesetzt werden – oder mit aufgedruckten kommunalen Wappen gestaltete Wände. Erste Beispiele wurden gemeinsam mit dem Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein (NAH.SH) in Oldenburg (Holstein) vorgestellt. Anwohnende konnten online über die Gestaltung der künftigen Lärmschutzwände im Stadtgebiet Lübeck abstimmen. Die Vorzugsvarianten werden nun im weiteren Umsetzungsprozess eingeplant.
Entlang von Bahnbaustellen kommen auch mobile Lärmschutzwände zum Einsatz.