Leisere Bahn: Deutsche Bahn baut drei neue Lärmschutzwände in Bruchmühlbach

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13. Januar 2023, 12:00 Uhr
Frankfurt am Main

Artikel: Leisere Bahn: Deutsche Bahn baut drei neue Lärmschutzwände in Bruchmühlbach

Länge rund 2.000 Meter • Arbeiten zwischen Januar und Mitte Mai • Erste Informationsveranstaltung am 17. Januar, 18.00 Uhr, in der Grundschule

Die Deutsche Bahn (DB) sorgt für mehr Lärmschutz der Bürgerinnen und Bürger entlang der Strecke Homburg (Saar) – Ludwigshafen (Rhein): Bis Mitte Mai entstehen in Bruchmühlbach drei neue Lärmschutzwände (LSW) mit einer Länge von insgesamt 2.000 Metern. Eine erste Informationsveranstaltung hierzu findet am Dienstag, 17. Januar, 18.00 Uhr, in der Grundschule in Bruchmühlbach, Alte Straße 3, statt. Außerdem informiert die DB die Anwohnerinnen und Anwohner per Postkarte. Neben konkreten Bauinformationen ist dort auch die Nummer des Bau-Fragen- und Lärm-Telefons veröffentlicht, unter der die Bauleitung erreichbar ist.

Erste Erdarbeiten und die Baustelleneinrichtung für die Lärmschutzwände haben bereits im Dezember 2022 begonnen. Zwischen dem 20. Januar und 29. März errichten die Bauteams nun wochentags zwischen 21:00 und 5:00 Uhr die ersten beiden Lärmschutzwände (1 und 3). Tagsüber finden zudem kleinere Nebenarbeiten statt. Die LSW 2 entsteht im Zeitraum vom 17. April (ab 7:00 Uhr) bis 12. Mai (17:00 Uhr). Die DB bemüht sich, die mit den Baustellen verbundene Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten. Lärm durch schweres Gerät, etwa das Einbringen der Rammrohre, lassen sich jedoch leider nicht vermeiden. Außerdem ist in den Bereichen der Baustellenzufahrten mit vermehrtem Verkehr zu rechnen. Halteverbotsflächen für die Bauzeit werden von der Stadt ausgewiesen.

Durch Absenkung der Auslösewerte im Jahr 2015 und 2022, ab wann aktive Lärmschutzmaßnahmen an Bestandsstrecken durchzuführen sind, kann nun auch der Bereich entlang der Bruchstraße eine LSW erhalten. Die Umsetzung dieser 4. Lärmschutzwand wird vsl. ab 2027 möglich sein.

Grundlage für das Lärmsanierungsprogramm ist die „Richtlinie für die Förderung von Lärmsanierungsmaßnahmen an Schienenwegen des Bundes“. Diese wurde zum 1. Juli 2022 in überarbeiteter Fassung veröffentlicht. In dieser Richtlinie hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) Lärmpegel als Grenzwerte festgelegt. Voraussetzung für die Aufnahme von Ortslagen in das Programm ist die zu erwartende Überschreitung der Grenzwerte an Wohngebäuden in der Nacht. Dieser Grenzwert beträgt seit 2022 für Wohngebiete 54 Dezibel (A) (Messdruck des Schalldruckpegels zur Bestimmung von Geräuschpegeln). Von 2015 bis 2022 lag der Grenzwert bei 59 dB(A). Dabei sind nur jene Wohngebäude für Lärmsanierungsmaßnahmen förderfähig, die vor dem Jahr 2015 errichtet wurden.

Im Gesamtkonzept der Lärmsanierung werden die Ziele der Lärmsanierung vorgestellt und die Vorgaben für die Priorisierung der einzelnen Lärmsanierungsabschnitte gemäß der Förderrichtlinie festgelegt. Laut dem Gesamtkonzept werden die Streckenabschnitte bevorzugt saniert, bei denen die Lärmbelastung besonders hoch ist und an denen viele Anwohner betroffen sind.

Laermsanierung.deutschebahn.com