Artikel: FBQ: Planungen gehen voran – öffentliche Auslegung des nächsten Bauabschnitts
Auslage der Planungen ab 14. August bis zum 13. September für den Abschnitt 5.2 von Neukirchen bis Großenbrode
Den Baustart am Jahresende auf Fehmarn im Blick machen die weiteren Planungen der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung zwischen Lübeck und Fehmarn weiter Fortschritte. Ab dem 14. August liegen die Planungsunterlagen des Abschnitts 5.2. (Neukirchen bis Großenbrode) öffentlich bis zum 13. September aus.
Gesamtprojektleiterin Jutta Heine-Seela: „Das ist ein weiterer Zwischenschritt mit großer Bedeutung für uns. Jetzt mit dem Baustart auf Fehmarn vor Augen möchten wir auch in den übrigen Abschnitten die Planungen beschleunigen und möglichst bald auch dort ins Bauen kommen.“
Ganz so weit ist es aber noch nicht. Eingesehen werden können die Unterlagen für den Abschnitt 5.2 u.a. hier:
Fachbereich 4, Erdgeschoss Markt 27, 23578 Oldenburg in Holstein Telefon (04361) 5080-661 oder -662 Folgende Öffnungszeiten sind zu beachten: Montag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 UhrDigital sind die Unterlagen auch unter https://planfeststellung.bob-sh.de abzurufen, dort unter folgender Kurzbezeichnung „Schiene – DB Schienenanbindung der Fehmarnbeltquerung, PFA 5.2“.
Einwendungen müssen bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis
einschließlich 27. September 2023 (Mittwoch), schriftlich (möglichst dreifach zum Aktenzeichen APV 35-622.722-10) oder zur Niederschrift abgegeben werden. Dies ist unter anderem möglich beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) - - Anhörungsbehörde -, Hopfenstraße 29, 24103 Kiel oder bei der Stadt Oldenburg in Holstein, Der Bürgermeister, Markt 27, 23578 Oldenburg in Holstein.Ausführliche Informationen zur Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung gibt es hier.