Artikel: Whistleblowing bei der DB
Bei Kundenanliegen und -beschwerden:
Produkt- oder Serviceanliegen oder -beschwerden sind keine Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Bitte kontaktieren Sie dazu ausschließlich unser Serviceteam der Deutschen Bahn:bahn.de: Bei Kundenanliegen und -beschwerden
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regelungen, wie dem Code of Conduct, und ethischer Grundsätze ist im DB-Konzern von größter Bedeutung. Unser Hinweissystem dient dazu, mögliche Verstöße in diesem Zusammenhang von Mitarbeitenden oder Geschäftspartner:innen frühzeitig zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen schnellstmöglich zu unterbinden.
Dabei wird der Schutz von Hinweisgebenden stets nach den gesetzlichen Vorschriften gewährleistet. Alle Meldungen werden höchst vertraulich behandelt. Hinweisgebende haben auch die Möglichkeit, Meldungen anonym einzureichen. Unser Verfahren ist darauf ausgerichtet, unabhängig und unparteiisch zu erfolgen, sowie faire und zügige Untersuchungen zu gewährleisten. Für Betroffene bleibt die Unschuldsvermutung gewahrt, bis der Verstoß nachgewiesen ist.
Wenn Sie Informationen zu möglichen Gesetzesverstößen (insbesondere Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) haben, können Sie diese sicher über unsere nachfolgend dargestellten Meldestellen und Meldekanäle einreichen. Bitte geben Sie Meldungen nach bestem Wissen und Gewissen ab und kennzeichnen Vermutungen sowie eigene Schlussfolgerungen.
Bitte wenden Sie sich an die thematisch zuständige Meldestelle:
Korruption, Betrug und Untreue
Die Meldestelle Compliance und die dezentrale Compliance Organisation ist zuständig für Korruption, Betrug und Untreue.
E-Mail-Kontakt: compliance.hinweismanagement@deutschebahn.com
zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Korruption; Betrug, Untreue; weitere Meldegegenstände) +49 30 297 62710 – Telefonische Erreichbarkeit von Montag-Freitag von 10:00 bis 15:00 Uhr
zu den Vertrauensanwältinnen - Homepage der DB AG (bei Betrug, Untreue, Korruption)
Deutsche Bahn AG – Compliance Hinweismanagement, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
Straftaten gegen die Person, gemeingefährliche Straftaten wie Brandstiftung sowie Straftaten wie Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch
Die Meldestelle Konzernsicherheit ist zuständig für sicherheitsrelevante Straftaten, die Personen, Sachwerte oder betriebliche Einrichtungen betreffen. Hierzu zählen insbesondere Straftaten gegen die Person, Brandstiftung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Sabotagefälle, Diebstahl in Zusammenhang mit dem Bahnverkehr oder Weiterverkauf von DB-Eigentum.
E-Mail-Kontakt: Meldestelle-Konzernsicherheit@deutschebahn.com
zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Gemeingefährliche Straftaten sowie Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung)
Verstöße gegen Schutzvorschriften des Individual- und Kollektivar-beitsrechts, Bestimmungen zum Einsatz Externer, zur Verfassungstreue von Beamten und zur Lebensmittelsicherheit
Die Meldestelle Beschäftigungsbedingungen ist zuständig für Verstöße gegen Schutzvorschriften des Individual- und Kollektivarbeitsrechts (einschließlich tätigkeitsbezogener Straftaten), Bestimmungen zum Einsatz Externer, zur Verfassungstreue von Beamten und zur Lebensmittelsicherheit.
E-Mail-Kontakt: Meldestelle-Beschaeftigung@deutschebahn.com
zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Schutzvorschriften sowie gegen Lebensmittelsicherheit)
Verstöße gegen Vorschriften des Kartell- und Wettbewerbsrechts, des Beihilferechts sowie des Aktien- und Verbraucherrechts
Die Meldestelle Recht ist zuständig für Verstöße gegen Vorschriften des Kartell- und Wettbewerbsrechts, des Beihilferechts sowie des Aktien- und Verbraucherrechts.
E-Mail-Kontakt: Meldestelle-Kartellrecht@deutschebahn.com
zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Aktienrecht)
Verstöße gegen Vorschriften des Vergaberechts und Vergabeverfahrens als Einkäufer oder Ausschreibender
Die Meldestelle Einkauf ist zuständig für Verstöße gegen Vorschriften des Vergaberechts und Vergabeverfahrens als Einkäufer oder Ausschreibender.
E-Mail-Kontakt: Meldestelle-Beschaffung@deutschebahn.com
zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen Vergaberecht)
Verstöße zu den Themen Umwelt und Menschenrechte sowie Beschwerdeverfahren nach LkSG
Die Meldestelle Nachhaltigkeit und Umwelt ist zuständig für Verstöße zu den Themen Umwelt und Menschenrechte sowie Risiken in diesem Zusammenhang bzw. Beschwerdeverfahren nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).
E-Mail-Kontakt: Meldestelle-Nachhaltigkeit@deutschebahn.com
zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen Umwelt-, und Menschenrechte sowie Risiken in diesem Zusammenhang)
Weitere Informationen zum LkSG-Beschwerdeverfahren finden Sie hier: Meldestelle Nachhaltigkeit und Umwelt (auf nachhaltigkeit.deutschebahn.com)
Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen
Die Meldestelle Datenschutz ist zuständig für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, also wenn personenbezogene Daten unrechtmäßig verarbeitet, weitergegeben, gespeichert oder anderweitig genutzt werden, wobei insbesondere gesetzliche Vorgaben wie die DSGVO missachtet werden. Dabei bezieht sich der Schutz explizit auf Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
E-Mail-Kontakt: Meldestelle-Datenschutz@deutschebahn.com
zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen)
Verstöße gegen Geldwäscheregelungen und Finanzdienstleistungsvorschriften
Die Meldestelle Finanzen und Treasury ist zuständig für Verstöße gegen Geldwäscheregelungen und Finanzdienstleistungsvorschriften.
E-Mail-Kontakt: Meldestelle-Geldwaesche@deutschebahn.com
zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen Geldwäscheregelungen und Finanzdienstleistungsvorschriften)
Vorschriften zur Bilanzierung und Rechnungslegung und des Steuerrechts
Die Meldestelle Bilanzen, Buchführung, Steuern ist zuständig für Verstöße gegen Vorschriften zur Bilanzierung und Rechnungslegung und des Steuerrechts.
E-Mail-Kontakt: Meldestelle-Rechnungslegung-Steuern@deutschebahn.com
zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen Vorschriften zur Bilanzierung, Buchführung und des Steuerrechts)
Verstöße gegen Vorschriften der Eisenbahn- und der Arbeitssicherheit
Die Meldestelle Eisenbahnbetriebssicherheit ist zuständig für Verstöße gegen Vorschriften der Eisenbahn- und der Arbeitssicherheit.
E-Mail-Kontakt: Meldestelle_Eisenbahnbetriebssicherheit-Arbeitssicherheit@deutschebahn.com
zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen Vorschriften der Eisenbahnbetriebssicherheit und des Arbeitsschutzes)
Verstöße gegen Vorschriften der IT Sicherheit, Informationstechnik und Vertraulichkeit/Privatsphäre
Die Meldestelle IT-Sicherheit ist zuständig für Verstöße gegen Vorschriften der IT Sicherheit, Informationstechnik und Vertraulichkeit/Privatsphäre.
E-Mail-Kontakt: Meldestelle-ITSicherheit@deutschebahn.com
zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Verstöße gegen Vorschriften zur IT-Sicherheit, Informationstechnik und Vertraulichkeit/Privatsphäre)
Verstöße gegen Vorschriften zur Energiegewinnung
Die Meldestelle DB Energie ist zuständig für Verstöße gegen Vorschriften zur Energiegewinnung (Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz).
E-Mail-Kontakt: Meldestelle-ErneuerbareEnergie@deutschebahn.com
zum Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Schwerpunkt: Rechtsverstöße bei Einsatz Erneuerbarer Energie und Energieeffizienz)
FAQ
Wer kann wie melden?
Jede:r – d.h. auch Personen außerhalb des DB-Konzerns – kann Meldungen entweder unter Angabe seines:ihres Namens oder anonym abgeben. Es gibt folgende Meldekanäle im DB-Konzern:
- Das Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG bietet einen anonymen, webbasierten Zugang zur Abgabe von Hinweisen und steht in zwölf Sprachen jederzeit zur Verfügung. Durch die Einrichtung eines geschützten Postkastens im Hinweissystem kann auch anonym mit den zuständigen DB-Mitarbeitenden kommuniziert werden. Die Daten werden auf geschützten Servern in Deutschland gespeichert. Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch hierfür besonders geschulte und zur Verschwiegenheit verpflichtete DB-Mitarbeitende.
- Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich telefonisch oder per E-Mail sowie über weitere genannte Kontaktmöglichkeiten an die zentralen Meldestellen des DB-Konzerns zu wenden.
Wie gebe ich eine Meldung richtig ab?
Damit Ihre Meldung angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass die Meldung so konkret wie möglich ist. Es ist hilfreich, wenn Sie die fünf W-Fragen in Ihrer Meldung berücksichtigen.
Schildern Sie den Sachverhalt und beachten Sie dabei Folgendes:
Was ist passiert?
Wo hat sich der Vorfall ereignet?
Wann war der Vorfall? Wenn möglich, nennen Sie Zeitraum, Datum und Uhrzeit.
Wie oft ist er passiert?
Wer? Um wen geht es? Wer ist betroffen?
Bitte prüfen Sie vor Abgabe einer Meldung umsichtig, ob die Informationen, die Sie übermitteln möchten, inhaltlich zutreffend sind. Bloße Vermutungen oder eigene Schlussfolgerungen machen Sie bitte als solche kenntlich. Sie können eine Meldung auch ohne konkrete Beweise abgeben. Die Meldung wird geprüft und weiter ermittelt, wenn ausreichende Verdachtsmomente vorliegen.
Hilfreich ist es zudem, wenn Sie den zuständigen DB-Mitarbeitenden für Rückfragen zur Verfügung stehen. Dies ist auch möglich, wenn Sie eine anonyme Meldung abgeben möchten; gerne können Sie hierfür den geschützten Postkasten über das Online-Hinweissystem BKMS® - Homepage der DB AG (Business Keeper Monitoring System®) nutzen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass das vorsätzliche oder grob fahrlässiges Erheben falscher Anschuldigungen strafrechtliche sowie zivilrechtliche Folgen haben könnte.
Was kann ich melden?
Sie können jeden Verdacht auf einen möglichen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften – beispielsweise Betrug, Untreue oder Korruptionsdelikte – melden, der einen Anknüpfungspunkt zum DB-Konzern hat. Beispiele hierfür sind u.a. potenzielle Verstöße von Geschäftspartner:innen der DB, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, genauso wie Meldungen zu möglichen Verstößen begangen durch Beschäftigte des DB-Konzerns.
Bitte beachten Sie, dass Produkt- oder Serviceanliegen oder -beschwerden keine Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind. Bitte kontaktieren Sie dazu ausschließlich unser Serviceteam der Deutschen Bahn.
Kundenbeschwerden: bahn.de: Bei Kundenanliegen und -beschwerden:
Auf der Webseite Hilfe & Kontakt finden Sie Informationen, Hilfe und Kontaktwege zu dem Thema.
Wie wird meine Identität vertraulich behandelt?
Der Schutz von Hinweisgebenden und die vertrauliche Behandlung Ihrer Meldung ist für die Deutsche Bahn von großer Bedeutung. Die inhaltliche Bearbeitung der Meldungen erfolgt ausschließlich durch hierfür besonders geschulte und zur Verschwiegenheit verpflichtete DB-Mitarbeitende. Sämtliche Meldungen werden vertraulich und unter Einhaltung der Vorgaben des Datenschutzes behandelt. Auch können Meldungen anonym abgegeben werden.
Wie ist der weitere Ablauf nach meiner Meldung?
Nach Eingang Ihrer Meldung wird diese zunächst auf Stichhaltigkeit überprüft, d.h. es wird geprüft, ob genügend konkrete, nachvollziehbare Anhaltspunkte für einen Gesetzesverstoß vorliegen und ein Anknüpfungspunkt zum DB-Konzern erkennbar ist. Ist dies der Fall, werden weitere Schritte zur Aufklärung des Sachverhalts eingeleitet. Sofern hinweisgebende Personen Kontaktdaten hinterlassen oder bei einer Meldung über das Online-Hinweissystem BKMS® einen Postkasten einrichten, erhalten Sie auch eine Eingangsbestätigung.
Die Datenschutzhinweise finden Sie auf der Seite Hinweise zum Datenschutz - Homepage der DB AG.
Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz - Homepage des BfJ.