Artikel: DB führt an weiteren NRW-Bahnhöfen Alkoholkonsumverbot ein
Die Deutsche Bahn (DB) weitet das Alkoholkonsumverbot in ihren Bahnhöfen in NRW aus. Nachdem bereits im April ein Verbot am Kölner Hauptbahnhof ausgesprochen wurde, ist es ab 26. Mai an weiteren, ausgewählten Bahnhöfen im Bundesland nicht mehr erlaubt, Alkohol zu trinken oder alkoholische Getränke mit sich zu führen, die zum Konsum im Bahnhof bestimmt sind. Die DB reagiert damit auf Rückmeldungen von Reisenden, Besuchenden sowie Mitarbeitenden der DB und ihrer Partner, die sich ein ruhigeres und sicheres Umfeld wünschen.
Das Alkoholkonsumverbot gilt ab 26. Mai an folgenden Bahnhöfen: Bonn Hbf, Düsseldorf Hbf., Duisburg Hbf., Essen Hbf., Dortmund Hbf. und Münster Hbf. Am Kölner Hauptbahnhof gilt das Verbot bereits seit Anfang April. Die DB geht in der Umsetzung im engen Schulterschluss mit der Bundespolizei vor. Im Rahmen von Schwerpunktkontrollen in den Bahnhöfen wird auch durch die Bundespolizei Ende Mai verstärkt auf das Alkoholkonsumverbot hingewiesen.
Im Rahmen des Hausrechts im Bahnhof wird die DB das neue Verbot mit Augenmaß durchsetzen. Zunächst informieren Mitarbeitende der DB über die geänderte Hausordnung, zudem weisen Durchsagen und Aushänge im Bahnhof auf das Verbot hin. Bei Verstößen kann ein Platzverweis erfolgen, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.
Das Verbot umfasst den gesamten Bahnhofsbereich einschließlich aller Zuwege und der Bahnsteige. Erlaubt bleibt das Mitführen alkoholischer Getränke, die beispielsweise aus einem Einkauf stammen und verschlossen nach Hause gebracht werden. Auch in den Restaurants im Bahnhof darf weiterhin Alkohol getrunken werden.