Große Mehrheit für Reformwerk

Zum Inhalt springen

Ende des oberhalb befindlichen Videos

Große Mehrheit für Reformwerk

Ob die Durchsetzung einer so grundlegenden Reform auch ohne die veränderten politischen Bedingungen von 1989 in der alten Bundesrepublik möglich gewesen wäre, wird eine offene Frage bleiben. Zweifelsfrei dagegen ist, dem Zwang zur Reform nach der Wiedervereinigung konnte keine Regierung ausweichen. Nur so ist zu verstehen, dass mit großer parlamentarischer Mehrheit der Bundestag am 2. Dezember 1993 einer notwendigen Grundgesetzänderung und einem ganzen Paket von Gesetzesänderungen zustimmte. Mit 559 Ja-Stimmen, 12 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen gab der Bundestag den Weg frei für eine grundlegende Bahnreform. Nachdem auch noch der Bundesrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit dem Reformwerk zustimmte, konnte im Januar 1994 die Deutsche Bahn AG ins Handelsregister Berlins eingetragen werden. Beendet war damit die Epoche zweier Staatsbahnen ganz unterschiedlicher Prägung: Die Behörde Bundesbahn und das staatssozialistische Unternehmen Reichsbahn sind Geschichte.