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Qualitätsanforderungen an Rechnungen
Seit dem 27.11.2020 verpflichtet die E-Rechnungsverordnung öffentliche Auftraggeber, wie die DB, von ihren Lieferanten elektronische Rechnungen im XRechnungs-Format einzufordern.
Unser optimierter Rechnungsverarbeitungsprozess verkürzt die Bearbeitungsdauer Ihrer Rechnung und erlaubt eine vertragsgemäße Zahlung Ihres Rechnungsbetrages. Die Qualität und der Übermittlungsweg Ihrer Rechnung sind zentrale Faktoren für eine fristgerechte Bearbeitung.
Ihre Rechnung übermitteln Sie uns bitte vorzugsweise auf dem elektronischen Weg als XRechnung, soweit keine im Menüpunkt „Rechnungsübermittlung“ genannten Ausnahmen zutreffen.
Die erforderlichen steuerlichen Angaben entsprechend dem UStG in seiner aktuellen Fassung müssen erfüllt werden.
Eine Rechnung bezieht sich nur auf genau eine Bestellung (keine Sammelrechnungen für mehrere Bestellungen).
Rechnungsbegründende Unterlagen sind als zusätzliche Dokumente einzubetten, weitere Hinweise dazu finden Sie im Menüpunkt „Informationen zur XRechnung“.
Die Rechnung muss u.a. folgende Angaben enthalten:
- Rechnungsempfänger mit der vollständigen Anschrift
- Leistungsempfänger mit der vollständigen Anschrift
- E-Mail-Adresse des Auftraggebers
- aktuell gültige Bestellnummer, soweit sie vorliegt
- Datum bzw. Zeitraum der Lieferung oder Leistung
- Positionsnummer (fortlaufend)
- Bezeichnung Material / Beschreibung der Lieferung oder Leistung
- Lieferscheinnummer(n)
- abgerechnete Menge mit Mengeneinheit
- Preis je Einheit und Gesamtpreis der Abrechnungsposition
- Währung (ISO‐Code, z.B. EUR, CHF, USD)
- Zahlungsbedingungen und IBAN (BIC)
- Lieferkonditionen gemäß INCOTERMS
- Warenabgangsland wenn ungleich Deutschland
- Ggf. vom Auftraggeber übermittelte Kontierungsangaben
Bei Nichtbeachtung der Qualitätsanforderungen behalten wir uns vor, die Rechnung unbearbeitet zurückzusenden.
(Download: „Musterbestellung“)
(Download: „Zusätzliche Hinweise“)