Zentrale Anlaufstelle für Tf entfällt

Zentrale Anlaufstelle für Tf entfällt

Artikel: Zentrale Anlaufstelle für Tf entfällt

Gemäß Organisationsweisung Nr. 1273 "Neuausrichtung der Governance Funktionen Sicherheit, Qualität und Technik" vom 05.12.2016 entfällt mit Wirkung 01.01.2017 die Aufgaben der Zentralen Ansprechstelle für Triebfahrzeugführer ZAT.

Das bedeutet, dass

  • das Meldeverfahren der ZAT (Webformular und Meldekarte) und die Meldewege der ZAT per Email, SMS und Post nicht weiter betrieben werden.
  • die an die ZAT bereits gerichteten Meldungen noch an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden, aber die Bearbeitung der Meldungen von der ZAT nicht weiter nachgehalten werden. Es erfolgen auch keine Sachstandmeldungen an die Melder mehr.

In den letzten Jahren wurden neben dem Meldeverfahren der ZAT weitere IT-basierte Meldeverfahren etabliert, wie beispielsweise der Elektronische Zugbericht
(EZB) bei DB Regio AG. Auch Meldungen die die Infrastruktur betreffen werden darüber gemeldet. Die Aufgabe die Beseitigung von Mängeln sicherzustellen obliegt
den zuständigen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), wenn der Mangel beim EVU liegt. Liegt die Zuständigkeit bei einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen so
muss das EVU, als Kunde der Infrastruktur, die Beseitigung nachhalten.
Dazu muss das EVU aber Kenntnis über die Meldung erhalten und entsprechende Prozesse und Strukturen eingerichtet haben. Das Verfahren der ZAT passt nicht in
diese Strukturen. Mit Einstellung der ZAT wird im nächsten Schritt das Regelwerk (Ril 418 und BRW) entsprechend angepasst. Dies erfolgt im Rahmen der nächsten
planmäßigen Änderungen.