Kabel- und Leitungsanfragen an die Deutsche Bahn AG

Artikel: Kabel- und Leitungsanfragen an die Deutsche Bahn AG

Als Eigentümervertretung sind wir bei DB Immobilien für die Wahrung der Eigentümerinteressen und -rechte zuständig.

Dies umfasst insbesondere die federführende Bearbeitung von Anfragen zum Kabel- und Leitungsbestand der Immobilieneigentümer des DB Konzerns. Bei Vorhaben auf oder in der Nähe von Bahnflächen und Bahnanlagen, reichen Sie bitte Ihre Kabel- und Leitungsanfrage hier über unser Online Portal ein.

Fundierte Planung & Kenntnisse unerlässlich

Planungen von Baumaßnahmen auf oder in der Nähe von Bahnflächen und Bahnanlagen der Deutschen Bahn AG erfordern eine frühzeitige Erkundigung der Umgebung nach bahneigenen Bestandsleitungen.

Damit es nicht zu Gefahren sowohl für Leib und Leben als auch für die öffentliche (Bahn-) Verkehrssicherheit kommt, sind eine gründliche Planung und fundierte Kenntnisse unerlässlich. 

Kabel- und Leitungsanfrage stellen

Für Ihre Anfrage zum Kabel- und Leitungsbestand der Deutschen Bahn AG nutzen Sie unser Online Portal der DB Immobilien.

Dort können Sie Ihre Anfrage systemseitig unterstützt über ein Online-Formular einreichen. 

Bei Kabel- und Leitungsanfragen an die Deutsche Bahn AG bitten wir zu beachten, dass die Regelbearbeitungszeit mindestens 4 Wochen beträgt. 

Erst nach Einreichung Ihrer Kabel- und Leitungsanfrage über das Online Portal der DB Immobilien startet der Auskunftsprozess und Sie erhalten von uns per E-Mail eine Eingangsbestätigung.

Weitere Hinweise 

Um eine effiziente bahninterne Prüfung und eine zeitnahe Rückmeldung zu gewährleisten, bitten wir um Einreichung folgender Informationen und Unterlagen: 

  • DB-Anfrageformular über unser Online Portal der DB Immobilien.
  • Genaue Angaben zu Vorhaben, Vorhabenträger/Bauherr, bauausführende Firma,
  • Eingrenzung der Anfrage auf den tatsächlichen Untersuchungsbereich (die Größe der Eingriffsfläche darf max 10.000 m² betragen),
  • Planunterlagen inklusive Lageplan (vorzugsweise Maßstab 1:1000, DIN A3) sowie 
  • Sonstige Informationen, z.B.
    • Sind auf den vom Vorhaben betroffenen Grundstücken zugunsten der Deutschen Bahn Dienstbarkeiten, schuldrechtliche Vereinbarungen usw. vorhanden?
    • Für welche Leistungsphase der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird die Kabel- und Leitungsauskunft benötigt?  

Sie erhalten Ihre Auskunft innerhalb von 4-6 Wochen per E-Mail. 

Befindet sich Ihr Vorhaben auf oder in der Nähe von ehemaligen Bahnflächen?
Auf ehemaligen Bahnflächen außerhalb übermittelter Zuständigkeitsbereiche können sich noch Kabel und Leitungen der DB befinden, die dauerhaft dinglich gesichert und als Lasten und Beschränkungen im Grundbuch eingetragen wurden. Die Datenbereitstellung seitens der DB entbindet den Vorhabenträger nicht von seiner Erkundigungspflicht über Eintragungen im Grundbuch. 

Sicherheitshinweis
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass das Betreten von Bahnanlagen nach § 62 Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) grundsätzlich untersagt ist und daher im Einzelfall einer Genehmigung seitens der DB InfraGO AG bedarf. 

Regionale Ansprechpartner:innen

Bei Rückfragen erreichen Sie unsere Ansprechpartner:innen über unser Kontaktformular von DB Immobilien.  


Weitere Informationen zu Bau- oder Planungsvorhaben in der Nähe von aktiven Bahnbetriebsanlagen oder Grundstücksflächen der Deutschen Bahn AG finden Sie hier