Was sollte ich zum Einsatz von Videotechnologie bei der DB wissen?

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Gemeinsam bringen wir Innovation auf die Schiene.

Was sollte ich zum Einsatz von Videotechnologie bei der DB wissen?

Täglich reisen Millionen Menschen in unseren Bahnen und Bussen und besuchen unsere Bahnhöfe. Hierbei ist es uns ein großes Anliegen, den Aufenthalt in unseren Fahrzeugen und Örtlichkeiten sicher zu gestalten und betriebliche Abläufe reibungslos zu gewährleisten.

Neben dem Einsatz von geschultem Personal sowie der Ausgestaltung baulicher Gegebenheiten setzen wir an ausgewählten Bahnhöfen auch Videotechnologie ein. Dabei werden unterschiedliche Ansätze verfolgt. Im Rahmen der Sicherstellung des Bahnbetriebs unterstützen beispielsweise Kameras bei der Zugabfertigung oder bei der Reisendenlenkung. Daneben möchten wir mit Hilfe von Videotechnologie das subjektive Sicherheitsgefühl unserer Kund:innen, Besucher:innen und Mitarbeitenden stärken und möglichen Straftaten vorbeugen.

Bahnpolizeiliche Aufgaben an den Bahnhöfen übernimmt die Bundespolizei. Diese verantwortet dabei allein die Aufzeichnung der Videodaten. Die Deutsche Bahn führt selbst keine Videoaufzeichnung an Bahnhöfen durch.

In Teilen desöffentlichen Personennahverkehrs findet Videotechnologie ebenfalls Anwendung. Der Regionalverkehr wird von den Ländern organisiert und bestellt. Die einzelnen Verkehrsträger (Bsp. RMV, MVV u.a.) können dabei die Verkehrsunternehmen wie die DB Regio AG zur Videoüberwachung in den Fahrzeugen verpflichten. Bei Vorkommnissen werden den Strafverfolgungsbehörden die Aufzeichnungen der Videobilder zum Zweck der Strafverfolgung zur Verfügung gestellt.

In bestimmen Bahnhöfen und zwischen ausgesuchten Verbindungen des Regionalverkehrs sind Mitarbeiter:innen unseres bahninternen Sicherheitsdienstleisters größeren Gefahrenmomenten ausgesetzt. Daher finden in diesen besonderen Bereichen sogenannte Bodycams zum Schutz unserer Kolleg:innen Anwendung.

Der Einsatz von Videotechnologie in Unternehmen der Deutschen Bahn erfolgt nach datenschutzrechtlicher Prüfung nur, wenn ansonsten keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Jede Videoüberwachung unterliegt einer kontinuierlichen Betrachtung. Sollte dabei festgestellt werden, dass die Erforderlichkeit zur Durchführung der Videoüberwachung nicht mehr gegeben ist,  werden Kameras auch wieder demontiert. Damit stellen wir sicher, dass niemand unverhältnismäßig überwacht wird.

Die Nutzung von Videotechnologie in Unternehmen der DB dient folgenden Zwecken: Der Gewährleistung der Sicherheit unserer Kund:innen und Beschäftigten, der Wahrung des Hausrechts sowie der Gewährleistung eines sicheren Eisenbahnbetriebes. Rechtsgrundlage hierfür ist das überwiegende berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.

Zum anderen erfolgt die Videoüberwachung in Bahnhöfen zu Zwecken der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit durch die Bundespolizei aufgrund des Bundespolizeigesetzes.

Die vollständigen Datenschutzinformationen zum Einsatz von Videotechnologie finden Sie auf den Webseiten der jeweils Verantwortlichen bei DB Station&Service AG für die Videoüberwachung in Bahnhöfen, bei DB Regio AG bzw. deren Töchtern bei Videoüberwachung in Fahrzeugen sowie bei DB Sicherheit GmbH hinsichtlich der Verwendung von Bodycams.