Datenschutz
Gemeinsam bringen wir Innovation auf die Schiene.
Wie erhalte ich eine Auskunft über die von mir gespeicherten Daten?
Alle Verantwortlichen im DB-Konzern sind verpflichtet, Ihnen zeitnah, kostenfrei und vollumfänglich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erteilen.
Bei über 100 Konzernunternehmen und über 1000 verantwortlichen Stellen benötigen wir allerdings Ihre Mithilfe: Da es datenschutzrechtlich kein Konzernprivileg gibt, werden die personenbezogenen Daten lediglich bei den jeweiligen verantwortlichen Stellen zweckgebunden verarbeitet und im Regelfall in verschiedenen, voneinander getrennten Datenbanken aufbewahrt.
Deshalb ist es empfehlenswert, den Verantwortlichen schriftlich mitzuteilen, worüber Sie eine Auskunft wünschen. Hierfür helfen uns Angaben zu Konzerngesellschaften, mit denen Sie ein Vertragsverhältnis unterhalten, wie z. B. die DB Fernverkehr AG, DB Regio AG oder die DB Vertrieb GmbH. Auch Hinweise zu Produkten, die Sie in letzter Zeit bei der Deutschen Bahn erworben haben (BahnCard, bahn-bonus, Fahrrad- und/oder Automiete, usw.) oder Diensten, die Sie genutzt haben (z. B. DB Navigator), helfen uns, Ihr Anliegen zuzuordnen.
Um sicherzustellen, dass nur Berechtigte Informationen zu gespeicherten Datensätzen erhalten, benötigen wir zudem eindeutige Informationen aus den jeweiligen Vertragsverhältnissen mit den betreffenden Konzernunternehmen. Das können beispielsweise Abo-, Kund:innen-, Buchungs- oder auch Ticketnummern sein.
Sollten Sie eine Auskunft für Dritte (z. B. Angehörigen) verlangen, geht das allerdings nur mit einer schriftlichen Einwilligung dieser Person (bitte Vollmacht beifügen). In der Regel erhalten Sie dann Ihre gewünschte Auskunft auf dem Postweg.