Bahnhofs-Hausordnung

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Bahnhofs-Hausordnung

Auch die Hausordnung, die an den Bahnhöfen aushängt, weist auf sicheres Verhalten im Bahnhof und auf den Bahnsteigen hin. So sind beispielsweise Gepäck und Kinderwagen auf dem Bahnsteig so zu sichern, dass sie nicht wegrollen können.

Bahn- und Gleisanlagen zu betreten ist verboten und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro belegt werden. Bei einer konkreten Gefährdung des Eisenbahnbetriebs kann ein solcher Eingriff auch als Straftat mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren geahndet werden. Darüber hinaus können Schadensersatzforderungen der Bahn bzw. Regressforderungen von Reisenden erhoben werden.