Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
An Bahnhöfen gibt es viele Hinweise auf das richtige Verhalten, die für die Sicherheit der Reisenden Sorge tragen. Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO § 13 [3]) schreibt vor: „Auf Bahnsteigen an Gleisen, die mit einer Geschwindigkeit von mehr als 160 Stundenkilometern befahren werden, sind die bei Durchfahrten freizuhaltenden Flächen zu kennzeichnen [...]". Das geschieht durch weiße Sicherheitslinien oder Schraffuren. Sie kennzeichnen den Bereich, der während der Ein- und Ausfahrt der Züge von Reisenden nicht überschritten werden darf. Erst wenn ein Zug vollständig zum Stehen gekommen ist, dürfen Reisende die weiße Sicherheitslinie übertreten. Bundesweit sind weitestgehend alle 5.700 Bahnhöfe, die von der DB Station&Service AG betrieben werden, mit einer weißen Sicherheitslinie versehen worden. Damit wurden Maßnahmen ergriffen, die über die Bestimmungen der EBO hinausgehen.
Gelb-rote Warnschilder signalisieren den Fahrgästen, dass sie sich nicht zu dicht an der Bahnsteigkante aufhalten sollen. Auch diese Maßnahme geht über die Vorschriften der EBO hinaus. Bereits 1998 wurden die Warnschilder eingeführt, die auf die Gefahren bei ein- und durchfahrenden Zügen hinweisen. Zusätzlich wurde beschlossen, diese Warnschilder grundsätzlich in Verbindung mit der weißen Sicherheitslinie anzubringen. 2001 hatte die Deutsche Bahn festgelegt, dass die Warnschilder und die weiße Linie an allen Bahnsteigen angebracht werden, durch die Züge mit mehr als 80 Stundenkilometer fahren.
Vor durchfahrenden Zügen warnen auch Lautsprecherdurchsagen sowie Anzeigen auf den Zugzielanzeigern von größeren Bahnhöfen. Auf welchen Bahnsteigen Durchsagen verpflichtend sind, regelt die EBO: „Bahnsteige an Gleisen, die mit mehr als 160 Stundenkilometern befahren werden, sollen mit Lautsprecheranlagen ausgerüstet sein.“ (EBO § 16 [5]).