Artikel: Besserer Lärmschutz: Bau von Lärmschutzwänden in Bad Sooden-Allendorf, Ellershausen und Kleinvach
Im Rahmen des freiwilligen Bundesprogrammes „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ errichtet die Deutsche Bahn (DB InfraGO) im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums in Bad Sooden-Allendorf und in den Stadtteilen Ellershausen und Kleinvach fünf Lärmschutzwände auf einer Gesamtlänge von rund 4,5 Kilometern. Die Vorarbeiten haben bereits begonnen.
Konkret werden die Lärmschutzwände an folgenden Orten errichtet:
- Die Lärmschutzwände werden in Bad Sooden-Allendorf und Ellershausen auf beiden Seiten der Bahnstrecke errichtet.
- In Kleinvach einseitig auf der Kleinvach zugewandten Seite. Die Lärmschutzwand, mit einer Länge von ca. 650 Metern, beginnt im Bereich der Kurve In den Weiden und endet hinter dem Hofgut Weiden an der K 58.
- Die westliche Lärmschutzwand in Bad Sooden-Allendorf beginnt südlich der Eisenbahnüberführung Hilligsfelder Straße / Am Bruch, und endet auf Höhe der Leipziger Straße. Diese hat eine Länge von knapp zwei Kilometern.
- Die östliche Lärmschutzwand in Bad Sooden-Allendorf, mit einer Länge von rund 1,5 Kilometern beginnt nördlich der Eisenbahnüberführung Hilligsfelder Straße / Am Bruch und endet auch auf Höhe der Leipziger Straße.
- Die südliche Lärmschutzwand in Ellershausen beginnt vor der Eisenbahnüberführung Bachstraße und endet Auf dem Rückchen 15. Diese hat eine Länge von rund 250 Metern.
- Die nördliche Lärmschutzwand in Ellershausen beginnt auf Höhe Abzweig Landstraße / B 27 und endet an der Landstraße 25. Diese Lärmschutzwand hat eine Länge von knapp 500 Metern.
Die Herstellung der Lärmschutzwände erfolgt in zwei Bauabschnitten:
Der erste Abschnitt zwischen Bad Sooden-Allendorf und Kleinvach wird vom 27. März bis zum 15. Mai 2026 errichtet. Der zweite Abschnitt in Ellershausen folgt im Anschluss in den Nächten vom 17. Juli bis zum 5. Oktober 2026.
Die Lärmschutzwände bestehen aus hochschallabsorbierenden Leichtmetallelementen und entlasten die Anwohnenden entlang der Bahnstrecke erheblich vom Lärm der vorbeifahrenden Züge. Zusätzlich profitieren auch weiter von der Bahnstrecke entfernt liegende Häuser und Wohnungen in hohem Maße von der Wirkung dieser aktiven Lärmschutzmaßnahme.
Während der Bauarbeiten werden moderne lärmgedämpfte Arbeitsgeräte eingesetzt. Zum Schutz der Bauarbeiter:innen vor herannahenden Zügen werden in der Regel feste Absperrungen errichtet, wodurch der Einsatz von Signalhörnern weitgehend vermieden werden kann. Warneinrichtungen werden von den Unfallkassen jedoch ausdrücklich gefordert und den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Belästigungen durch Lärm und Staub lassen sich daher leider nicht vermeiden. Die Arbeiten sind bei der Stadt Bad Sooden-Allendorf und der zuständigen Polizeidienststelle angemeldet. Die DB bittet alle Betroffenen um Verständnis für die mit diesen Arbeiten verbundenen Unannehmlichkeiten.
Nach aktuellem Stand und Abstimmung mit den Straßenverkehrsbehörden ist derzeit nur mit geringfügigen Verkehrseinschränkungen zu rechnen. Umleitungsverkehre oder komplette Straßensperrungen sind nicht vorgesehen.
Über die Lärmsanierung
Das Programm „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ wird seit 1999 vom Bund gefördert. Damit wurde die finanzielle Möglichkeit geschaffen, Schallschutzmaßnahmen auch entlang vorhandener Schienenwege umzusetzen. Über 1,7 Milliarden Euro wurden seither in die Lärmsanierung von über 2.000 Kilometern Schienenstrecke und rund 64.000 Wohneinheiten investiert. Allein im Jahr 2020 wurden über 75 Kilometer Schallschutzwände fertiggestellt und rund 146 Millionen Euro ausgegeben. Bis zum Jahr 2030 soll die Lärmsanierung mehr als die Hälfte aller Anwohner an bestehenden Schienenwegen vom Lärm der vorbeifahrenden Züge entlasten.
Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes. Gefördert werden Schallschutzwände sowie schalldichte Fenster und Lüfter in Gebäuden. In Einzelfällen werden auch Dämmungen von Außenfassaden und Dächern teilfinanziert. Da die Lärmsanierungsmaßnahmen eine Wertsteigerung des Objektes bedeuten, tragen die Eigentümer ein Viertel der Kosten.