Artikel: Brückensperrung nach Lkw-Anfahrschaden: Bahntickets betroffener Fernverkehrslinien gelten für RMV-Angebot zwischen Frankfurt Süd und Hauptbahnhof
Kulanzregelung für Reisende zunächst bis Anfang September • Personal zur Reisendenlenkung in Frankfurt Süd
Aufgrund des Lkw-Brückenanfahrschadens an der Mörfelder Landstraße können mehrere Fernverkehrslinien derzeit nicht zum Frankfurter Hauptbahnhof fahren und halten daher ersatzweise in Frankfurt Süd. Für die Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Tram, Bus oder U-Bahn können die hiervon betroffenen Reisenden zwischen Frankfurt Süd und Frankfurt Hauptbahnhof ab sofort ihre DB-Fernverkehrstickets nutzen. Es ist kein zusätzlicher Fahrschein für die Angebote des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) erforderlich. Diese Kulanzregelung von RMV und Deutscher Bahn (DB) gilt zunächst bis Anfang September mit Option auf Verlängerung.
Damit sich die Reisenden in der Zeit der Brückensperrung vor Ort besser zurechtfinden, setzt die DB in der Station Frankfurt Süd gezielt Personale ein. Diese helfen bei Fragen und bei der Planung der weiteren Reise.
Die DB empfiehlt ihren Reisenden, sich vor Fahrtantritt in den elektronischen Auskunftsmedien wie www.bahn.de sowie dem DB Navigator über aktuelle Verbindungen zu informieren.
Die Bahnbrücke, über die die zweigleisige Strecke Frankfurt Stadion – Frankfurt Süd sowie die eingleisige Verbindungskurve Forsthaus – Frankfurt Niederrad führen, ist aufgrund der Schäden, die ein Sattelschlepper am 22. Juli beim Aufprall auf das Bauwerk verursacht hat, für den Zugverkehr gesperrt. Die DB geht aufgrund des massiven Schadensbildes davon aus, dass für die Gesamtinstandsetzung voraussichtlich zwei Monate benötigt werden.