2. Was bedeutet die Einigung bei der Arbeitszeit?
Das neue Regelwerk für Lokomotivführer, Zugbegleiter, Bordgastronomen und Disponenten verbessert die verbindliche Planung von Arbeitszeit und Freizeit im Schichtbetrieb. Es legt tarifvertragliche Mindestregelungen zu Ruhetagen, Ruhezeiten und Schichtplanung fest. Vereinbart wurden Fristen, bis wann der Mitarbeiter Details der Arbeitszeit- und Ruhezeitplanung erfährt. Zu solchen verbindlichen Ankündigungsfristen gibt es keinen Tarifvertrag, sondern Betriebsvereinbarungen. Betriebsvereinbarungen wie im Fernverkehr, die über diese Mindeststandards hinausgehen, bleiben weiterhin gültig.
Künftig gelten drei Schritte: eine Jahres-, Monats- und Wochenplanung mit verbindlichen Regelungen für eine Urlaubs-, Schicht- und Ruhezeitplanung. Diese unterliegt weiter der betrieblichen Mitbestimmung. So kennen die Mitarbeiter ein Jahr im Voraus ein Drittel ihrer Ruhetage. Der Mitarbeiter erhält spätestens zwei Wochen vorher einen Schichtplan für den nächsten Kalendermonat, der ihm verbindliche Ruhezeiten garantiert.
Rahmentarifvertrag für das Zugpersonal: Für die Wettbewerbsfähigkeit von DB Regio ist wichtig, dass die neuen Arbeitszeit- und Ruhetagregelungen auch im Bundesrahmentarifvertrag für das Zugpersonal festgeschrieben sind. Das heißt: Die GDL wird diese Neuerungen ebenfalls mit den Wettbewerbsunternehmen von DB Regio verhandeln.