Was passiert, wenn eine Klimaanlage ausfällt?

Zum Inhalt springen

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten darauf.

Wie beantrage ich eine Drehgenehmigung?

Die Beschreibung finden Sie in unserem Bereich "Service & Recherche" hier.

Ende des Expander-Inhaltes
Ich suche eine Kontakt zur regionalen Pressestelle.

Anbei finden sie unsere Ansprechpartner vor Ort aufgeführt.

Ende des Expander-Inhaltes
Wie gelange ich an geeignetes Bildmaterial?

In unserem Mediaportal und der DB Mediathek finden Sie jedem Bedarf entsprechendes Material für ihre journalistischen Arbeiten.

Ende des Expander-Inhaltes

Was passiert, wenn eine Klimaanlage ausfällt?

Sollte es dazu kommen, dass die Klimaanlage in einem Wagen eines Zugs ausfällt, so kann dieser von den Fahrgästen nicht mehr genutzt werden. Die Zugbegleiter finden für die betroffenen Reisenden einen Platz in einem anderen Wagen. Die DB setzt alles daran, dass ihre Kunden auch in solch einem Fall die wegen COVID 19 geltenden Abstandsregeln einhalten können. Aktuell sind die ICE- und IC-Züge durchschnittlich zu rund 30 Prozent ausgelastet. Bereits im Buchungsprozess wird verstärkt darauf geachtet, die Züge möglichst gleichmäßig auszulasten und im ganzen Zug ausreichend Sitzplätze ohne Reservierungen vorzuhalten. Damit soll das Zugpersonal die Fahrgäste aus dem von der ausgefallenen Klimaanlage betroffenen Wagen innerhalb des Zuges bestmöglich verteilen können.

Bei unangenehmen Temperaturen im Innenraum werden die Reisenden darüber hinaus mit kostenlosem Wasser versorgt. Sollte im Einzelfall ein Zug wegen der Hitze seine Fahrt nicht fortsetzen können, so gelten die Fahrgastrechte. Die Zugbindung würde in diesem Fall aufgehoben.