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Bahnübergänge im Netz der Deutschen Bahn – Sensible Schnittstellen zwischen Schiene und Straße

Anzahl seit Jahren rückläufig • Bund, Bahn und Straßenbaulastträger gemeinsam gefordert • Aufklärungskampagne zur Unfallprävention

Trotz insgesamt rückläufiger Zahlen ereigneten sich an Bahnübergängen (BÜ) der Deutschen Bahn auch im vergangenen Jahr wieder eine Reihe tragischer Unfälle. Über 90 Prozent dieser 144 Kollisionen hätten durch richtiges Verhalten der Fahrzeuglenker und Fußgänger vermieden werden können. 

Häufigste Unfallursache: Leichtsinn, Unaufmerksamkeit, Unkenntnis

Vielen Verkehrsteilnehmern ist die Bedeutung des Andreaskreuzes und der Sicherungsanlagen nicht richtig bekannt. Das belegen verschiedene Umfragen, wie eine im Auftrag der DB AG durchgeführte infas-Studie. 2.500 Bundesbürger wurden hier um ihre Einschätzung zur Sicherheit an Bahnübergängen gebeten - mit teils erschreckenden Resultaten. So stimmte fast ein Viertel der Befragten der Aussage zu, dass ein rotes Blinken am Bahnübergang dem Gelb der Ampel entspricht und ein Anhalten demnach nicht erforderlich sei.  Um über das richtige Verhalten zu informieren und für Gefahren am Bahnübergang zu sensibilisieren, betreibt die Deutsche Bahn mit dem Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC), der Bundespolizei, dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sowie den gesetzlichen Unfallversicherungen UVB und VBG seit mehr als siebzehn Jahren intensive Aufklärungsarbeit.  Neu hinzugekommen ist in diesem Jahr die Bundesarbeitsgemeinschaft  „Mehr Sicherheit für Kinder e.V.“ 

In der Kampagne „sicher drüber“ setzen die Partner neben zielgruppenspezifischen Publikationen, audiovisuellen Medien sowie Presseaktivitäten insbesondere auf Informations- und Präventionstermine vor Ort. 

„sicher drüber“ seit mehr als 17 Jahren im Dienste der Unfallvermeidung

Wie im Straßenverkehr, gelten auch an Bahnübergängen klare Regeln. Rot heißt Stopp, ebenso wie geschlossene Voll- oder Halbschranken.

Die Praxis sieht jedoch leider oft anders aus: die Bedeutung des Andreaskreuzes und der Sicherungsanlagen sind vielen Verkehrsteilnehmern nicht oder nicht richtig bekannt. Zudem verleiten Leichtsinn und Ungeduld manch Einen zu riskanten Aktionen. Dies ist schlicht lebensgefährlich! Mehr als 90 Prozent der Unfälle hätten durch richtiges Verhalten vermieden werden können. Was für eine rote Ampel an einer Kreuzung gilt, gilt selbstverständlich gleichermaßen auch am Bahnübergang.

2017 ereigneten sich an technisch gesicherten Bahnübergängen mit Schranken und/oder Blinklichtern bzw. Lichtzeichen fast doppelt so viele Unfälle, wie an nicht technisch gesicherten Bahnübergängen – 71 davon an Bahnübergängen mit Halbschranken, die bewusst umfahren wurden. (Eine Detailauswertung der Unfälle für 2018 liegt noch nicht vor).

Um die Straßenverkehrsteilnehmer über das richtige Verhalten am Bahnübergang zu informieren und Unfälle zu vermeiden, arbeiten ADAC, Bundespolizei, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen, die gesetzlichen Unfallversicherungen UVB und VBG, die Bundesarbeitsgemeinschaft „Mehr Sicherheit für Kinder e.V.“ sowie die Deutsche Bahn erfolgreich in der Aktion „sicher drüber“ zusammen.

Zum 15. Jubiläum hat die Kampagne optisch eine Verjüngungskur erfahren. Kern ist nicht nur ein neuer, emotionaler Videospot sondern auch Postkarten mit einprägsamen Sprüchen sowie ein informatives Plakat. 

Damit wollen die Partner über die sozialen Medien aber insbesondere auch bei Vor-Ort-Terminen und in den Fahrschulen sensibilisieren.

Motive der Kampagne "sicher drüber"

Vorrang des Bahnverkehrs: Langer Bremsweg und leise Züge

Bahnübergänge sind in der Regel mit dem Andreaskreuz gekennzeichnet, das dem Schienenverkehr Vorrang vor dem Straßenverkehr einräumt (§ 41 StVO, Zeichen 201). Der Grund hierfür ist verständlich, denn Züge haben wegen ihrer großen Masse und der hohen Geschwindigkeiten einen sehr viel längeren Bremsweg als ein Pkw. Bis zu 1.000 Meter benötigt etwa ein einhundert Stundenkilometer schneller Reisezug bis zum Anhalten. Dazu kommt, dass Schienenfahrzeuge spurgebunden sind und gerade moderne Züge aufgrund ihrer Fahrteigenschaften vergleichsweise spät gehört werden können.  

Sicherung folgt rechtlichen Vorgaben und örtlichen Gegebenheiten

Die Sicherung eines Bahnübergangs hängt unter anderem von der Art der Bahnstrecke (Hauptbahn/Nebenbahn), der Geschwindigkeit des Zuges sowie Verkehrsstärke auf der kreuzenden Straße ab. Dies ist verbindlich im § 11 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) festgelegt.

An Hauptbahnen ist eine technische Sicherung grundsätzlich für alle BÜ – ausgenommen Fuß- und Privatwege – vorgesehen. Bahnübergänge ohne technische Sicherung kommen fast ausschließlich an verkehrsarmen Strecken vor. Der Straßenverkehrsteilnehmer muss sich hier vor Überqueren des BÜ Übersicht auf die Bahnstrecke verschaffen und auch auf hörbare Signale der Eisenbahnfahrzeuge achten.

Von den 16.541 Bahnübergängen der DB AG sind über 60 Prozent technisch gesichert – circa 20 Prozent mit Schranken, rund 70 Prozent mit Halbschranken und 10 Prozent mit Blinklicht- oder Lichtzeichenanlagen (Stand: 2017). Alle nicht technisch gesicherten BÜ werden routinemäßig dreimal pro Jahr genau in Augenschein genommen, die technisch gesicherten unterliegen zweimal jährlich einer strengen Inspektion.

Gemeinschaftsaufgabe von Bahn und Straßenbaulastträger

Da Bahnübergänge Straße und Schiene gleichermaßen berühren, sind sie Gemeinschaftsaufgabe. Sollen etwa Änderungen an bestehenden Anlagen vorgenommen werden, müssen Bahn, Bund und Straßenbaulastträger – also der Eigentümer der Straße – dies vereinbaren. Diese Gemeinschaftsaufgabe wird auch bei der Kostenverteilung deutlich. So schreibt der Gesetzgeber im  § 3 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) vor, dass die Kreuzungspartner Kosten für Maßnahmen, die aus Gründen der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs an BÜ erforderlich sind, zu je einem Drittel tragen müssen.