Artikel: Drehgenehmigungen
Genehmigungen für Bild-, Film- und Tonaufnahmen auf dem Gelände der DB
Film-, Foto- und Tonaufnahmen auf DB Gelände sind nur in Absprache mit der DB-Pressestelle möglich. Sie bedürfen einer Gestattung und sind mit Auflagen verbunden.
Genehmigungen für Produktionen ohne inhaltlichen Bahnbezug
Für Anträge zu Aufnahmen ohne inhaltlichen Bahnbezug (z.B. TV-Filmprojekte, Spielfilme, Werbespots, Dokumentationen usw.) nutzen Sie bitte das Antragsformular.
Hobbyfotograf:innen/-filmer:innen: Aufnahmen ohne gesonderte Genehmigung sind nur unter bestimmten Bedingungen gestattet. Infos gibt es hier.
Bitte beachten Sie: Wir nutzen die personenbezogenen Daten, die Sie hier eingeben, ausschließlich für die Medienarbeit der Deutschen Bahn AG, insbesondere zum Ausstellen von Drehgenehmigungen. Die Daten werden mit Ende des übernächsten Kalenderjahres gelöscht. Sollten Sie die bei uns gespeicherten Daten zu Ihrer Person einsehen oder um Löschung bitten wollen, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Bahn AG, Konzernpressestelle (GNK), Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, presse@deutschebahn.com. Die ausführlichen Datenschutzhinweise des DB-Konzerns finden Sie hier.
Hinweis zur Bearbeitung Ihrer Anfrage: Nach Absenden des Formulares erhalten Sie eine automatisch generierte Antwort als Eingangsbestätigung. Ihre Anfrage wird während der Bürozeiten (Mo-Do 08:00-18:00 | Fr 08:00-16:00) zeitnah bearbeitet. Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich für eilige Anfragen bitte an die zentrale Pressestelle in Berlin.